Sitzung: 24.08.2021 GSB/008/2021
Mit Schreiben vom 24.07.2020 beantragte der Schützenverein Auerhahn
Burgwallbach e. V. für die Sanierung des Schützenhauses (Bodenplatte, Dach,
Sanitär, Fassade, Beleuchtung) einen Investitionszuschuss im Rahmen der
gemeindlichen Vereinsförderung.
Am 15.09.2020 hat der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschlossen, dass
wegen der Auflagen der Stabilisierungshilfebescheide erst nach Vorlage eines
Finanzierungsplans sowie nach Feststehen des Landeszuschusses ein Beschluss
über eine mögliche Zuschussgewährung gefasst wird.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 hat der Gemeinderat Schönau a.
d. Brend die grundsätzlichen Regelungen für eine Bewilligung von
Investitionszuschüssen an Vereine wie folgt festgelegt:
1.
Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme
am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 €
umfasst. Eigenleistungen der
Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.
2.
Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde
ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten
die entsprechende Abrechnung dazu.
3.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 %
der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse
bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses
in Abzug gebracht.
4.
Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im
Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde
ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o. g. Grundsätzen
abweichende Entscheidung zu treffen.
Die Berechnung des gemeindlichen Investitionszuschusses nach den genannten
Regelungen ergibt folgendes Ergebnis:
Gesamtkosten der Maßnahme (ohne
Eigenleistungen der Mitglieder) 94.740,81
€
abzüglich Landeszuschuss zum Sportstättenbau 77.650,00
€
Berechnungsgrundlage 17.090,81
€
davon 7,5 % = gemeindlicher Investitionszuschuss 1.281,81 €
Die Höhe des gemeindlichen Investitionszuschusses wird von Seiten der
Verwaltung, auch unter Berücksichtigung der Auflagen aus den Stabilisierungshilfebescheiden,
als vertretbar angesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, dem Schützenverein
Auerhahn Burgwallbach e. V. für die Sanierung des Schützenhauses einen Zuschuss
in Höhe von 7,5 % der Investitionssumme in Höhe von brutto 17.090,81 € (ohne
Eigenleistungen, ohne Zuschüsse Dritter) zu gewähren; die Zuschusshöhe beträgt somit 1.281,81 €. Der Schützenverein ist
nach eigenen Angaben nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Schützenverein Auerhahn über die
Zuschussgewährung schriftlich zu informieren und den Zuschussbetrag
auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |