Mit Schreiben vom 24.07.2020 beantragte der Schützenverein Auerhahn Burgwallbach e. V. für die Sanierung des Schützenhauses (Bodenplatte, Dach, Sanitär, Fassade, Beleuchtung) einen Investitionszuschuss im Rahmen der gemeindlichen Vereinsförderung.

 

Am 15.09.2020 hat der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschlossen, dass wegen der Auflagen der Stabilisierungshilfebescheide erst nach Vorlage eines Finanzierungsplans sowie nach Feststehen des Landeszuschusses ein Beschluss über eine mögliche Zuschussgewährung gefasst wird.

 

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 hat der Gemeinderat Schönau a. d. Brend die grundsätzlichen Regelungen für eine Bewilligung von Investitionszuschüssen an Vereine wie folgt festgelegt:

 

1.    Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.

2.    Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.

3.    Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug gebracht.

4.    Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o. g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.


Die Berechnung des gemeindlichen Investitionszuschusses nach den genannten Regelungen ergibt folgendes Ergebnis:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder)                         94.740,81 €
abzüglich Landeszuschuss zum Sportstättenbau                                                          77.650,00 €
Berechnungsgrundlage                                                                                                  17.090,81 €
davon 7,5 % = gemeindlicher Investitionszuschuss                                                        1.281,81 €

Die Höhe des gemeindlichen Investitionszuschusses wird von Seiten der Verwaltung, auch unter Berücksichtigung der Auflagen aus den Stabilisierungshilfebescheiden, als vertretbar angesehen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, dem Schützenverein Auerhahn Burgwallbach e. V. für die Sanierung des Schützenhauses einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % der Investitionssumme in Höhe von brutto 17.090,81 € (ohne Eigenleistungen, ohne Zuschüsse Dritter) zu gewähren; die Zuschusshöhe beträgt somit 1.281,81 €. Der Schützenverein ist nach eigenen Angaben nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Schützenverein Auerhahn über die Zuschussgewährung schriftlich zu informieren und den Zuschussbetrag auszuzahlen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9