Die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Schönau-Reyersbach weißt Schäden auf, die z. T. durch die Wegebaumaßnahmen im Waldneuordnungsverfahren Schönau a. d. Brend 3 erheblich verstärkt wurden. Die vorhandenen Straßenschäden wurden bei einer Ortseinsicht aufgenommen und über deren Behebung eine Kostenschätzung des Verbands für Ländliche Entwicklung Unterfranken mit 2 Alternativlösungen ausgearbeitet (als Anlage beigefügt).

 

Mit Schreiben vom 14.04.2021 zeigte die Gemeinde Schönau a. d. Brend beim ALE die Schäden an. Mit Schreiben vom 18.05.2021 (als Anlage beigefügt) wies die Teilnehmergemeinschaft die Forderungen auf Schadensersatz zurück mit der Begründung, dass eine eingeschränkte Nutzung der GVS Schönau- Reyersbach aufgrund Tonnagebeschränkung nicht gegeben war und es zudem keine wirtschaftlich vertretbare alternative Möglichkeit für den LKW-Verkehr zur Anfahrung der jeweiligen Baustellenabschnitte gab.

 

Es wurde der Gemeinde empfohlen, einen Antrag auf Förderung einer Infrastrukturmaßnahme nach Anlage 3 der Finanzierungsrichtlinien – LE 2019 beim ALE zu stellen. Hier kann eine Förderung in Aussicht gestellt werden, wenn ein Konzept für einen ländlichen Kernweg vorliegt bzw. wenn der Weg Bestandteil eines überörtlichen Radwegenetzes ist.

 

Bei dem Weg handelt es sich um eine gewidmete GVS, der keine überörtliche Radwegnetzbedeutung zukommt. Diese ist zwar im Kernwegenetz der Gemeinde Schönau a.d. Brend erfasst (Nr. 114), ist aber aufgrund der Widmung als GVS seitens des ALE nicht förderfähig. Eine Förderung käme hier nur als gewidmeter Feld- und Waldweg in Betracht.

 

Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art 6 Abs. 1 BayStrWG). Gemäß Art. 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BayStrWG werden die Straßen gemäß ihrer Verkehrsbedeutung in Gemeindestraßen (GVS und Ortsstraße) nach Art. 46 BayStrWG bzw. in sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53 (öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege) eingeteilt.

 

Gemeindeverbindungsstraßen sind Straßen, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermitteln (Art. 46 Nr. 1 BayStrWG). Dagegen dienen öffentliche Feld- und Waldwege der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken (Art. 53 Nr. 1 BayStrWG).

 

Die GVS Schönau-Reyersbach dient nicht nur der Bewirtschaftung der angrenzenden Feld- und Waldgrundstücke, sondern auch dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinden. Somit ist die GVS Schönau-Reyersbach in die richtige Straßenklasse eingeteilt.

 

Um eine Einteilung der GVS in einen öffentlichen Feld- und Waldweg vornehmen zu können, müsste sich die Verkehrsbedeutung wesentlich geändert haben, was nach Auffassung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nicht der Fall ist. Diese Umstufung (Art. 7 BayStrWG) in Form einer Abstufung könnte zudem nur in Abstimmung mit der Gemeinde Bastheim erfolgen, da die Weiterführung der GVS in der Gemarkung Reyersbach ebenfalls als GVS gewidmet ist. Zudem gingen der Gemeinde pro Jahr 2.500 €/km an Mittelzuweisungen für das Verkehrsnetz verloren, bei knapp 2,5 km Länge auf Schönauer Gemarkung wären dies ca. 6.250 € jährlich.

 

In der Sitzung der Vorstandschaft der Waldflurbereinigungsteilnehmergemeinschaft am 10.08.2021 wurde die Sanierung der GVS erneut thematisiert. Hierbei wurde der Gemeinde vorgeschlagen, einen Antrag an das ALE zu richten, um den beschädigten Streckenabschnitt der GVS dem Waldflurbereinigungsverfahren beizuziehen. Ist die GVS Teil des Verfahrens, muss diese nicht zwingend abgestuft und als Kernweg ausgebaut werden, sondern bleibt – wie das Teilstück im Wald – als GVS bestehen.

Als Begründung des Antrages wäre anzuführen, dass die angrenzenden Feld- und Waldwege einen Ausbaustandard haben, der für den Forstbetrieb geeignet ist (12 t Achslast usw.). Dagegen ist der beschädigte Abschnitt der GVS mit einer Achslast von nur 5 t zu schwach ausgebaut und somit für die schweren Fahrzeuge der Forstwirtschaft nicht geeignet.

Nachdem die Waldflurbereinigung in Schönau durchgeführt wird, um mittels entsprechender Waldwege einen wirtschaftlichen Forstbetrieb zu ermöglichen, ist die GVS Schönau-Reyersbach als einzige Zuwegung ein wichtiger Teil dieses Ziels und sollte somit denselben Ausbaustandard besitzen wie die neuen Feld- und Waldwege.

 

Im Haushaltsjahr 2019 wurde für den Wegebau im Rahmen der Waldflurbereinigung (Kernweg – Gemeindeverbindungsweg Schönau a. d. Brend – Reyersbach) ein Haushaltsansatz in Höhe von 35.000 € veranschlagt (= Eigenmittel der Gemeinde). Von diesem Haushaltsansatz sind 34.417,17 € noch nicht verbraucht und stehen aktuell als Haushaltsausgaberest aus Vorjahren für dieses Projekt zur Verfügung. Weitere Finanzierungsmittel sind im Haushalt der Gemeinde Schönau a. d. Brend zurzeit nicht veranschlagt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den beiden Kostenschätzungen (Alternative I + II) des Verbands für Ländliche Entwicklung vom 25.03.2021 zur Behebung der Straßenschäden an der GVS Schönau-Reyersbach.

 

Eine Umstufung der GVS Schönau-Reyersbach in einen öffentlichen Feld- und Waldweg wird aufgrund der unveränderten Verkehrsbedeutung der Straße nicht angestrebt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, durch Antragstellung beim ALE die Beiziehung des betroffenen Streckenabschnittes der GVS Schönau-Reyersbach in das derzeit laufende Waldflurbereinigungsverfahren zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9