Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend am 17.07.2021 gewählte 1. Kommandant Herr Ewald Johannes, Fliederweg 2, 97659 Schönau a. d. Brend und der 2. Kommandant Herr Steven Laudenbach, Waldstraße 36, 97659 Schönau a.d. Brend, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant erfüllen.

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.

 

Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger erteilt sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des 1. Kommandanten Herrn Ewald Johannes und seines Stellvertreters Herrn Steven Laudenbach. Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge für den Kommandanten noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen.

 

In der Gemeinderatsitzung am 16.03.2021 hat die Gemeinde gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2, Herrn Johannes Ewald und Herrn Harald Gans als Notkommandanten bestellt. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten 1. und 2. Kommandanten.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend am 17.07.2021 gewählten

 

1. Kommandanten                  Ewald Johannes

                                                Fliederweg 2

                                                97659 Schönau a.d.Brend

 

und

 

dessen Stellvertreter               Steven Laudenbach

                                                Waldstraße 36

                                                97659 Schönau a. d. Brend

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.

 

Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.

Mit dieser Bestätigung endet die Bestellung von Herrn Ewald Johannes und Herrn Harald Gans zum Notkommandanten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

 

Gemeinderat Ewald Johannes nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 abs. 1 GO) nicht teil.