Sitzung: 24.08.2021 GSB/008/2021
Gemäß Art. 8 Abs. 4
BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d.
Brend am 17.07.2021 gewählte 1. Kommandant Herr Ewald Johannes,
Fliederweg 2, 97659 Schönau a. d. Brend und der 2. Kommandant Herr Steven
Laudenbach, Waldstraße 36, 97659 Schönau a.d. Brend, der Bestätigung durch die
Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der
Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
Inhalt der
Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen
Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant
erfüllen.
Die Genehmigung ist
zu versagen, wenn die gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen
Gründen ungeeignet sind.
Herr Kreisbrandrat Stefan
Schmöger erteilt sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des
1. Kommandanten Herrn Ewald Johannes und seines Stellvertreters Herrn
Steven Laudenbach. Sofern
die vorgeschriebenen Lehrgänge für den Kommandanten noch nicht mit Erfolg
besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen.
In der Gemeinderatsitzung
am 16.03.2021 hat die Gemeinde gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2, Herrn Johannes Ewald
und Herrn Harald Gans als Notkommandanten bestellt. Die Bestellung endet mit
der Bestätigung eines gewählten 1. und 2. Kommandanten.
Beschluss:
Die Gemeinde
Schönau a. d. Brend erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen
mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend am 17.07.2021 gewählten
1. Kommandanten Ewald Johannes
Fliederweg
2
und
dessen
Stellvertreter Steven Laudenbach
Waldstraße
36
Seitens der
Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.
Sofern die
vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese
innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter
auflösender Bedingung erteilt.
Mit dieser Bestätigung endet die Bestellung von Herrn Ewald Johannes und
Herrn Harald Gans zum Notkommandanten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderat Ewald Johannes nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund
persönlicher Beteiligung (Art. 49 abs. 1 GO) nicht teil.