Sitzung: 20.07.2021 GSB/017/2021
Frau Bürgermeisterin Rahm teilte dem Gemeinderat mit, dass der Landkreis
seine Förderkonditionen für die Errichtung von Grünabfallplätzen nachgebessert
hat.
Demnach wird nunmehr ein Fördersatz von 50% der förderfähigen kosten
gewährt. Grünabfallplätze welche im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit
errichtet werden können mit 60% der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Zusätzlich wird die Planung der Plätze durch den Landkreis übernommen. Das
Förderprogramm läuft bis 31.12.2024.
Der Gemeinderat hat festgelegt, dass im Frühjahr 2022 das Thema wieder
im Gemeinderat beraten werden soll.