Sitzung: 20.07.2021 GSB/017/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Betriebswohnsitzes
für landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension auf den Grundstücken Fl. Nr.
1101, 1101/3, 1103, 1339 und 1340, Kollertshof 6 im OT Kollertshof, Gemarkung
Burgwallbach vorgelegt.
In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2017 erteilte der Gemeinderat
bereits zu einem Bauantrag für ein Wohnhaus als Betriebswohnung zur Ergänzung
zum bestehenden Aktivstall für Pferde auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1101,
1101/3, 1103 und 1339, 1340 in Kollertshof mit großer Mehrheit (10:1) das
gemeindliche Einvernehmen. Die Baugenehmigung wurde am 29.11.2017 vom
Landratsamt Rhön-Grabfeld Nr. 4.1 – 6024 – 20170913 erteilt.
Das bereits genehmigte Bauvorhaben zum Planstand 2017 soll bis auf den Standort
unverändert errichtet werden.
Die Grundstücke Fl. Nrn. 1101, 1101/3, 1103, 1339 und 1340 in
Kollertshof liegen im Außenbereich.
Die Errichtung des Betriebswohnsitzes für landwirtschaftlichen Betrieb
mit Pferdepension ist als nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB
zu beurteilen. Dieses ist nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Im Baugenehmigungsverfahren werden die Fachbehörden wie Naturschutz,
Immissionsschutz, Abteilung Wasserrecht usw. nochmals beteiligt und um
Stellungnahme gebeten.
Die Erschließungsplanung ist ggü. dem Bauantrag vom 04.08.2017
unverändert. Die Stellungnahme des Abwasserverbands Saale-Lauer vom 05.09.2017
ist zu beachten.
Für das Grundstück besteht keine Erschließungspflicht der Gemeinde. Die
Gemeinde darf ihr Einvernehmen jedoch nur erteilen, wenn die Erschließung
gesichert ist.
Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Erschließungsvereinbarung zu
treffen, in deren Rahmen sich
der Bauherr zur vollständigen Kostenübernahme für die Herstellung neuer
Anschlussleitungen verpflichtet, auch für den Fall, dass diese erst zu einem
späteren Zeitpunkt benötigt werden (z. B. bei vorläufiger Anbindung an
vorhandene, erschlossene Nachbargrundstücke).
Dem Bauherrn wird empfohlen, rechtzeitig die Möglichkeiten zur Anbindung
an die Energieversorgung und an die Infrastruktur für die Telekommunikation bei
den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.
Nach eingehender Beratung wurde vom Gemeinderat festgelegt, dass das
Landratsamt darauf hingewiesen werden soll, dass der Gemeinde wichtig ist, dass
durch das geplante Bauvorhaben zukünftige Erweiterungen von
landwirtschaftlichen Betrieben im Hinblick auf Immissionsschutzrechtliche
Vorgaben nicht eingeschränkt sein dürfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines
Betriebswohnsitzes für landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension auf den
Grundstücken Fl. Nr. 1101, 1101/3, 1103, 1339 und 1340, Kollertshof, im OT
Kollertshof der Gemarkung Burgwallbach entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Das Bauvorhaben darf keine negativen Auswirkungen auf evtl. zukünftigen
Erweiterungen angrenzender landwirtschaftlicher Betriebe entfalten.
Die erste Bürgermeisterin wird zum Abschluss einer
Erschließungsvereinbarung ermächtigt.
Der Bauantrag wird erst nach deren Abschluss an das Landratsamt
Rhön-Grabfeld weitergeleitet.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten die Stellungnahme des
Abwasserverbands Saale-Lauer vom 05.09.2017 zum Bestandteil der Baugenehmigung
zu erklären.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Anwesend: |
11 |