Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Betriebswohnsitzes für landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension auf den Grundstücken Fl. Nr. 1101, 1101/3, 1103, 1339 und 1340, Kollertshof 6 im OT Kollertshof, Gemarkung Burgwallbach vorgelegt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2017 erteilte der Gemeinderat bereits zu einem Bauantrag für ein Wohnhaus als Betriebswohnung zur Ergänzung zum bestehenden Aktivstall für Pferde auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1101, 1101/3, 1103 und 1339, 1340 in Kollertshof mit großer Mehrheit (10:1) das gemeindliche Einvernehmen. Die Baugenehmigung wurde am 29.11.2017 vom Landratsamt Rhön-Grabfeld Nr. 4.1 – 6024 – 20170913 erteilt.

 

Das bereits genehmigte Bauvorhaben zum Planstand 2017 soll bis auf den Standort unverändert errichtet werden.

 

Die Grundstücke Fl. Nrn. 1101, 1101/3, 1103, 1339 und 1340 in Kollertshof liegen im Außenbereich.

 

Die Errichtung des Betriebswohnsitzes für landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension ist als nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Dieses ist nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

 

Im Baugenehmigungsverfahren werden die Fachbehörden wie Naturschutz, Immissionsschutz, Abteilung Wasserrecht usw. nochmals beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Die Erschließungsplanung ist ggü. dem Bauantrag vom 04.08.2017 unverändert. Die Stellungnahme des Abwasserverbands Saale-Lauer vom 05.09.2017 ist zu beachten.

Für das Grundstück besteht keine Erschließungspflicht der Gemeinde. Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen jedoch nur erteilen, wenn die Erschließung gesichert ist.

Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Erschließungsvereinbarung zu treffen, in deren Rahmen sich der Bauherr zur vollständigen Kostenübernahme für die Herstellung neuer Anschlussleitungen verpflichtet, auch für den Fall, dass diese erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden (z. B. bei vorläufiger Anbindung an vorhandene, erschlossene Nachbargrundstücke).

 

Dem Bauherrn wird empfohlen, rechtzeitig die Möglichkeiten zur Anbindung an die Energieversorgung und an die Infrastruktur für die Telekommunikation bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.

 

Nach eingehender Beratung wurde vom Gemeinderat festgelegt, dass das Landratsamt darauf hingewiesen werden soll, dass der Gemeinde wichtig ist, dass durch das geplante Bauvorhaben zukünftige Erweiterungen von landwirtschaftlichen Betrieben im Hinblick auf Immissionsschutzrechtliche Vorgaben nicht eingeschränkt sein dürfen.


Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Betriebswohnsitzes für landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension auf den Grundstücken Fl. Nr. 1101, 1101/3, 1103, 1339 und 1340, Kollertshof, im OT Kollertshof der Gemarkung Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Das Bauvorhaben darf keine negativen Auswirkungen auf evtl. zukünftigen Erweiterungen angrenzender landwirtschaftlicher Betriebe entfalten.

 

Die erste Bürgermeisterin wird zum Abschluss einer Erschließungsvereinbarung ermächtigt.

Der Bauantrag wird erst nach deren Abschluss an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten die Stellungnahme des Abwasserverbands Saale-Lauer vom 05.09.2017 zum Bestandteil der Baugenehmigung zu erklären.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

11