Dem Gemeinderat wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines „Schwedischen Holzhauses“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1796, in Zwanzigacker 20 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen ein zweigeschossiges „Schwedisches Holzhaus“, bestehend aus einem Erdgeschoss sowie einem Dachgeschoss zu errichten. Das Wohngebäude soll anhand der Skizze 5,40 m breit und 8,49 m lang sein. Die Farbgestaltung des geplanten Bauvorhabens ist aus den Planskizzen ersichtlich. Der Grundriss des Wohngebäudes soll so errichtet werden, dass der Wohn/Essbereich Richtung Westen, bzw. der Schlafraum Richtung Osten zeigt. Im Dachgeschoss soll ebenfalls ein Schlafraum errichtet werden.

 

Die Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwanzigacker“ werden nach der Beurteilung anhand der vorgelegten Planskizzen bis auf die Dachform eingehalten.

 

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform erforderlich.

 

Vor Erteilung der Planunterlagen möchte die Bauherrschaft abklären, ob die Befreiung vom Gemeinderat in Aussicht gestellt werden kann.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, inwieweit die Bauherren ihr Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes vornehmen oder ob der erforderlichen Befreiung zugestimmt werden soll.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage zum Neubau eines „Schwedischen Holzhauses“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1796, in Zwanzigacker 20 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planskizzen in Aussicht.

 

Die Zustimmung zu der erforderlichen Befreiung in Bezug auf die Dachform wird in Aussicht gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11