Sitzung: 20.07.2021 GSB/017/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit
Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 650, in Markbergstraße 32 in Schönau a. d.
Brend vorgelegt.
Die Bauherrin beabsichtigt eine Pkw-Garage mit Carport im nordwestlichen
Grundstücksbereich ihres Grundstücks zu errichten. Die geplante Pkw-Garage mit
Carport soll in Holzkonstruktion (Länge 7,80 m, Breite 7,12 m, mittlere
Wandhöhe 2,9 m) mit einem Pultdach sowie einer Profilblecheindeckung errichtet
werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 650 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Markberg“. Nach dem Bebauungsplan sind Dachform und
Dachneigung der Pkw-Garage mit Carport gestalterisch an den Hauptbaukörper anzugleichen.
Die Dachform ist an das bestehende Wohngebäude mit Satteldach anzugleichen. Die
Dacheindeckung ist vorrangig mit Dachziegeln in den Farben Naturrot bis Rotbraun
auszuführen. In untergeordneten Teilbereichen sind Kupfereindeckungen sowie
Gründächer zulässig.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachform, Dachneigung sowie
Dacheindeckung erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die
Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Das Grundstück ist
erschlossen. Die Dachfläche des geplanten Neubaus wird an eine Zisterne
angeschlossen. Die Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an
der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Der Gemeinderat wird um Beratung und soweit Einverständnis mit dem
geplanten Vorhaben besteht um folgende Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Pkw-Garage mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 650 in der Markbergstraße 32
in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Markberg“ bezüglich der Dachform, Dachneigung sowie
Dacheindeckung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |