Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 650, in Markbergstraße 32 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Bauherrin beabsichtigt eine Pkw-Garage mit Carport im nordwestlichen Grundstücksbereich ihres Grundstücks zu errichten. Die geplante Pkw-Garage mit Carport soll in Holzkonstruktion (Länge 7,80 m, Breite 7,12 m, mittlere Wandhöhe 2,9 m) mit einem Pultdach sowie einer Profilblecheindeckung errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 650 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Markberg“. Nach dem Bebauungsplan sind Dachform und Dachneigung der Pkw-Garage mit Carport gestalterisch an den Hauptbaukörper anzugleichen. Die Dachform ist an das bestehende Wohngebäude mit Satteldach anzugleichen. Die Dacheindeckung ist vorrangig mit Dachziegeln in den Farben Naturrot bis Rotbraun auszuführen. In untergeordneten Teilbereichen sind Kupfereindeckungen sowie Gründächer zulässig.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachform, Dachneigung sowie Dacheindeckung erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die Dachfläche des geplanten Neubaus wird an eine Zisterne angeschlossen. Die Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und soweit Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben besteht um folgende Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 650 in der Markbergstraße 32 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Markberg“ bezüglich der Dachform, Dachneigung sowie Dacheindeckung wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11