Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 4181 in der Krummbachstraße 21 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Mit dem Vorbescheid soll geprüft werden, ob ein zweigeschossiges Wohnhaus, bestehend aus Erd- und Obergeschoss mit einem bekiesten oder begrünten Flachdach errichtet werden kann. Es ist ebenfalls eine eingeschossige Garage nordöstlich des vorgesehenen Wohnhauses geplant.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist der zur Bebauung vorgesehene Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen. Dabei sind die benachbarten Grundstücke Fl. Nr. 4179, Fl. Nr. 4180 bereits bebaut.

 

Inwieweit öffentliche Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Die Erschließung ist gesichert. Ver- und Entsorgungsleitungen sind in der Krummbachstraße vorhanden. Die Entwässerung erfolgt hier im Mischsystem. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen.

 

Sofern die Gemeinde das Einvernehmen zum geplanten Vorhaben erteilt und die Maßnahme durch die Bauherren weiterverfolgt wird, bedarf es einer Erschließungsvereinbarung, mit der sich die Bauherren zur vollständigen Kostenübernahme für die Herstellung neuer Anschlussleitungen verpflichten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 4181, Krummbachstraße 21 in Schönau a. d. Brend entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Sofern die Maßnahme durch die Bauherren weiterverfolgt wird, ist eine Erschließungsvereinbarung notwendig, mit der sich die Bauherren zur vollständigen Kostenübernahme für die Herstellung neuer Anschlussleitungen verpflichten.

 

Weiterhin ist dann eine Haftungsausschlusserklärung erforderlich hinsichtlich der Risiken zur nicht einhaltbaren Baumfallgrenze zu den Hinterliegergrundstücken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13