Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 26.04.2021 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 bekannt gegeben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile – nichtsdestotrotz wurden die Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit wie auch das Konsolidierungserfordernis betont – auch auf die haushaltsrechtlichen Aspekte aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus wurde verwiesen.