Sitzung: 18.05.2021 GSB/005/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1890/15,
Talblick 6 in Burgwallbach vorgelegt.
Die Bauherren planen ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit
Satteldach (38 ° Dachneigung), sowie eine Doppelgarage. Zur optimalen Nutzung
des Wohnraumes soll das Obergeschoss als Vollgeschoss ausgeführt werden.
Aufgrund der modernen Bauweise wird auf die Dacheindeckung mit roten bzw.
rotbraunen Ziegeln verzichtet und eine Dacheindeckung in Anthrazit vorgesehen.
Es ist eine Firsthöhe von 7,92 m und eine Wandhöhe (Traufhöhe) zur Straßenseite
mit 6,69 m geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 1890/15 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Schönauer Straße“. Der Bebauungsplan sieht in
diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung mit einem zu Wohnzwecken
ausgebauten Untergeschoss vor. Die Traufhöhe darf nicht höher als 3,50 m über
dem hinteren Hanganschnitt des Geländes liegen. Die Dacheindeckung ist mit rot
bzw. rotbraunen Ziegeln festgelegt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Höchstgrenze der Anzahl der
Vollgeschosse, die abweichende Farbe der Dacheindeckung, die Überschreitung der
Traufhöhe sowie für die Überschreitung der Baugrenze erforderlich.
In der Sitzung vom 15.09.2020 hat der Gemeinderat seine Bereitschaft
erklärt den genannten Bebauungsplan den aktuellen städtebaulichen
Erfordernissen anzupassen.
Die Baugenehmigungsbehörde hat in einem vergleichbaren Fall die
erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im
Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Das Grundstück ist erschlossen.
Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Talblick“.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine
Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist
auf dem Grundstück vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht
in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf
dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist
unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die
Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den
einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden.
Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen
geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet
wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der
Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem
Grundstück zu versickern.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1890/15 im
Talblick 6 in Schönau, OT Burgwallbach entsprechend den vorgelegten
Planungsunterlagen.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes für die Höchstgrenze der Anzahl der Vollgeschosse, die
abweichende Farbe der Dacheindeckung, die Überschreitung der Traufhöhe sowie
die Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |