Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1890/15, Talblick 6 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Die Bauherren planen ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit Satteldach (38 ° Dachneigung), sowie eine Doppelgarage. Zur optimalen Nutzung des Wohnraumes soll das Obergeschoss als Vollgeschoss ausgeführt werden. Aufgrund der modernen Bauweise wird auf die Dacheindeckung mit roten bzw. rotbraunen Ziegeln verzichtet und eine Dacheindeckung in Anthrazit vorgesehen. Es ist eine Firsthöhe von 7,92 m und eine Wandhöhe (Traufhöhe) zur Straßenseite mit 6,69 m geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1890/15 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Schönauer Straße“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung mit einem zu Wohnzwecken ausgebauten Untergeschoss vor. Die Traufhöhe darf nicht höher als 3,50 m über dem hinteren Hanganschnitt des Geländes liegen. Die Dacheindeckung ist mit rot bzw. rotbraunen Ziegeln festgelegt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Höchstgrenze der Anzahl der Vollgeschosse, die abweichende Farbe der Dacheindeckung, die Überschreitung der Traufhöhe sowie für die Überschreitung der Baugrenze erforderlich.

 

In der Sitzung vom 15.09.2020 hat der Gemeinderat seine Bereitschaft erklärt den genannten Bebauungsplan den aktuellen städtebaulichen Erfordernissen anzupassen.

Die Baugenehmigungsbehörde hat in einem vergleichbaren Fall die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Das Grundstück ist erschlossen.

Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Talblick“.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden.

Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1890/15 im Talblick 6 in Schönau, OT Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planungsunterlagen.

 

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Höchstgrenze der Anzahl der Vollgeschosse, die abweichende Farbe der Dacheindeckung, die Überschreitung der Traufhöhe sowie die Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10