Sitzung: 28.04.2021 GSB/015/2021
Die Gemeinde Schönau
a. d. Brend hat in den vergangenen Jahren ein Integriertes Städtebauliches
Entwicklungskonzept entwickelt. Eine gemeindliche Gestaltungssatzung mit
kommunalem Förderprogramm wird aktuell erarbeitet.
Einer der nächsten
Schritte wäre die im ISEK vorgeschlagene Maßnahme „Rahmenplan Scheunenviertel“
als „offene Planungswerkstatt“ mit 3 Teilnehmerbüros durchzuführen.
Die dafür im ISEK
formulierten Ziele sind die Erarbeitung eines Konzeptes zur Sanierung der
historischen Scheunen, das Aufzeigen von Umnutzungskonzepten zum Beispiel für
Wohneinheiten, Ferienwohnungen oder Parkscheunen, die Aufwertung der
rückwärtigen Gärten durch Gartenversteigerungen oder -gemeinschaften und die
Einbindung der
Erlebbarkeit des
Mühlwassers.
Es besteht hier die
Möglichkeit, interessierte Bürger in den öffentlichen Planungsprozess zu
integrieren.
Der
Architektenworkshop findet vor Ort statt und ist zeitlich auf drei Tage
angelegt.
Der 1. Arbeitstag
steht der Konzept- und
Ideenfindung zur Verfügung. Die Werkstatt startet mit einer Ortsbegehung und
einer inhaltlichen Einführung in die Planungsaufgabe. Eine Auftaktveranstaltung
am Abend, in der die Aufgabe öffentlich dargestellt wird, Bürger ihre
Erwartungen und Ideen äußern können und die einzelnen Planergruppen erste
Eindrücke schildern können schließt den ersten Arbeitstag ab.
Der 2. Arbeitstag
beginnt mit einer
Information der einzelnen Teams durch die Beratergruppe. Dieses
Informationsgespräch wird für jede Gruppe einzeln am Arbeitsplatz durchgeführt.
Danach startet die Phase der Ausarbeitung.
Der 3. Arbeitstag
steht für die
Darstellung der einzelnen Ideen zur Verfügung. Diese werden in einer
Ergebnispräsentation öffentlich vorgestellt. Damit endet die Planungswerkstatt
vor Ort.
In einer
anschließenden Begutachtungsrunde werden die Arbeiten bewertet mit dem Ziel,
ein Konzept als Favoriten für die weitere Umsetzung zu empfehlen.
Von der Reg. v. Ufr.,
Herrn Zeller, wurde die Durchführung der offenen Planungswerkstatt befürwortet
und die Förderfähigkeit in Aussicht gestellt.
Im Gemeindehaushalt
ist für die Durchführung der offenen Planungswerkstatt ein Betrag von 35.000,-
€ vorgesehen.
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung sollte die offene Planungswerkstatt erst frühestens im 2. Halbjahr 2021 durchgeführt werden. Der Förderantrag kann aber vorab gestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die im ISEK vorgeschlagene Maßnahme
„Rahmenplan Scheunenviertel“ als „offene Planungswerkstatt“ durchzuführen
(Grundsatzbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der
Reg. v. Ufr. zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
12 |