Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend erlässt aufgrund Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) die „Gebührensatzung für die Benutzung der Anlage „Burgwallbacher See““.

 

Gleichzeitig tritt die „Gebührensatzung für die Benutzung des „Burgwallbacher Sees“ als Badesee“ vom 28.09.2016 außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

12