Sitzung: 20.04.2021 GSB/004/2021
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend erlässt aufgrund
Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der
Gemeindeordnung (GO) die „Gebührensatzung
für die Benutzung der Anlage „Burgwallbacher See““.
Gleichzeitig tritt die „Gebührensatzung für die Benutzung des „Burgwallbacher Sees“ als Badesee“ vom 28.09.2016 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
12 |