Sitzung: 20.04.2021 GSB/004/2021
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend erlässt aufgrund
Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der
Gemeindeordnung (GO) die „Satzung über
den Betrieb und die Benutzung der Anlage „Burgwallbacher See““.
Gleichzeitig tritt die „Satzung über den Betrieb und die Benutzung des „Burgwallbacher Sees““ vom 28.09.2016 außer Kraft.
§ 3 Abs. 2 der Satzung soll mit folgenden Worten ergänzt werden:
Von der Benutzung des Badesees ausgeschlossen sind: Kinder
unter 10 Jahren ohne Begleitperson, Blinde ohne Begleitperson, Personen, die
Tiere mitführen, Personen mit ansteckenden Krankheiten, alkoholisierte Personen und
Personen, die unter Drogeneinfluss stehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
12 |