Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend erlässt aufgrund Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) die „Satzung über den Betrieb und die Benutzung der Anlage „Burgwallbacher See““.

 

Gleichzeitig tritt die „Satzung über den Betrieb und die Benutzung des „Burgwallbacher Sees““ vom 28.09.2016 außer Kraft.

 

§ 3 Abs. 2 der Satzung soll mit folgenden Worten ergänzt werden:

Von der Benutzung des Badesees ausgeschlossen sind: Kinder unter 10 Jahren ohne Begleitperson, Blinde ohne Begleitperson, Personen, die Tiere mitführen, Personen mit ansteckenden Krankheiten, alkoholisierte Personen und Personen, die unter Drogeneinfluss stehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

12