Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1890/37 in Talblick 9 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 09.12.2020 Nr. 4.1-6024-2020112 wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt.

 

Der Tekturantrag wird erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung die erste Garage entfällt und dieser Bereich sowohl im Erdgeschoss als auch im Kellergeschoss dem Wohnhaus zugeordnet wird. Intern ergeben sich weitere Änderungen an den einzelnen Raumgrößen durch Verschieben der Wände. An der Kubatur des Gebäudes ändert sich nur geringfügig etwas, sodass Abstandsflächen weitgehend wie im ursprünglichen Bauantrag erhalten bleiben.

 

Die erforderlichen 3 Stellplätze werden in den beiden Garagen und einem weiteren Stellplatz westlich an der Grundstücksgrenze zur Fl. Nr. 1890/38 nachgewiesen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1890/37 in Talblick 9 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planungsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

12