Sitzung: 20.04.2021 GSB/004/2021
Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 09.12.2020 Nr. 4.1-6024-2020112 wurde die
Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt.
Der Tekturantrag
wird erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung die erste Garage entfällt und
dieser Bereich sowohl im Erdgeschoss als auch im Kellergeschoss dem Wohnhaus
zugeordnet wird. Intern ergeben sich weitere Änderungen an den einzelnen
Raumgrößen durch Verschieben der Wände. An der Kubatur des Gebäudes ändert sich
nur geringfügig etwas, sodass Abstandsflächen weitgehend wie im ursprünglichen
Bauantrag erhalten bleiben.
Die erforderlichen 3 Stellplätze werden in den beiden Garagen und einem
weiteren Stellplatz westlich an der Grundstücksgrenze zur Fl. Nr. 1890/38
nachgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum
Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1890/37 in Talblick 9 in
Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planungsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
12 |