Sitzung: 20.04.2021 GSB/004/2021
Dem Gemeinderat
wird der Bauantrag zur Errichtung eines Swimmingpools auf dem Grundstück Fl.
Nr. 2243/2 in Kollertshof 9 vorgelegt.
Im Garten zwischen dem Wohnhaus und dem Nachbarwohnhaus (Mutter des
Bauherrn) soll ein Swimmingpool mit ca. 41 m³ Beckeninhalt errichtet werden.
Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind gem. Art. 57
Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei zulässig,
außer im Außenbereich.
Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde ist das Grundstück Fl.
Nr. 2243/2 baurechtlich dem Außenbereich zugeordnet, weshalb der Swimmingpool
baugenehmigungspflichtig ist.
Die Baumaßnahme
zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen
Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
(Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Bei Einleitung von
Abwässern aus dem Schwimmbecken in die öffentliche Entwässerungsanlage der
Gemeinde Schönau a. d. Brend, haben diese Abwässer den gesetzlichen
Bestimmungen von „häuslichem Abwasser“ zu entsprechen (Einleitungsverbote
§ 15 EWS).
Angesichts des
Klimawandels ist unter anderem mit häufigeren und längeren Trockenperioden zu
rechnen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Wasserversorgung aller
Berechtigten des Anschluss- und Benutzungsrechts in der Gemeinde, wird auf § 15
Absatz 3 Satz 2 ff. der Wasserabgabesatzung hingewiesen.
Die angrenzende Nachbarin hat durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Es besteht Einverständnis mit dem Vorhaben. Der Gemeinderat fasst
deshalb folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Swimmingpools auf
dem Grundstück Fl. Nr. 2243/2 in Kollertshof 9 entsprechend den vorgelegten
Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |
Gemeinderatsmitglied Hubertus Hartwig nimmt wegen persönlicher
Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.