Sitzung: 20.04.2021 GSB/004/2021
In der Sitzung am 15.12.2020 wurde der Gemeinderat über den
nachfolgenden Sachverhalt umfassend von Herrn Frank Reichert von der
Stabsstelle Kreisentwicklung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld informiert. Die
Entscheidung über den Breitbandausbau wurde aufgrund der damals noch
ausstehenden Haushaltsvorbereitung vertagt. Folgender Vermerk wurde im
Protokoll der Sitzung am 15.12.2020 aufgenommen:
„Der Gemeinderat nimmt die Information von Herrn Frank Reichert sowie
die Beschlussvorlage zur Kenntnis und stellt den Beschluss zurück. Die
Realisierungsmöglichkeit des Vorhabens soll im Rahmen der Haushaltsvorbereitung
thematisiert bzw. geprüft werden.“
Nachdem die Haushaltsberatungen abgeschlossen sind, wird dem Gemeinderat
der Schachverhalt erneut zur Entscheidung vorgelegt.
·
Information über
die neue Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) und das Ergebnis des
Markterkundungsverfahrens
·
Beschlussfassung
über die auszubauenden Ortsbereiche/Anschlüsse und die Beauftragung der Corwese
GmbH mit der technischen Verfahrensbegleitung
Am 02.03.2020 ist die neue Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft
getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Förderprogramm ist nach der neuen
Richtlinie ein geförderter Ausbau der Breitbandversorgung auch dann möglich,
wenn bereits ein Anbieter das Gebiet bzw. den Anschluss mit mind. 30 Mbit/s im
Downstream versorgt (sog. graue NGA-Flecken). Eine staatl. Förderung scheidet
jedoch bei überwiegend privat genutzten Anschlüssen ab 100 Mbit/s im Downstream
und bei überwiegend gewerblich bzw. beruflich genutzten Anschlüssen ab 200
Mbit/s im Up- und im Downstream bzw. generell ab 500 Mbit/s im Downstream aus.
Der Fördersatz nach der neuen Richtlinie liegt im Raum mit besonderem
Handlungsbedarf bei 90 %. Die Höchstfördersumme wurde nicht mehr pauschal
festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der auszubauenden Anschlüsse.
Pro auszubauendem Anschluss wird ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 6.000 Euro
gewährt. Für Anschlüsse, welche mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind bzw.
werden, kommen pro Anschluss nochmals 9.000 Euro hinzu.
Weiterhin enthält die neue Förderrichtlinie eine sog. Härtefallregelung.
Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem
Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre
übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven
Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der
letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90% gefördert. Die
durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinde Schönau a. d. Brend lag in den
vergangenen Jahren bei 657.852 Euro/Jahr. Ab einem (fiktiven) Eigenanteil
i.H.v. 197.355 Euro kommt bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend somit die sog.
Härtefallregelung zur Anwendung. Auch bei Anwendung der sog. Härtefallregelung
muss bei der Kommune jedoch stets ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10
% der übernommenen Wirtschaftlichkeitslücke verbleiben.
Um die Zielbandbreiten nach der neuen Förderrichtlinie (1 Gbit/s
symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse bzw. 200 Mbit/s symmetrisch für
Privatanschlüsse) zu erreichen, ist ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen
(FttB/H) erforderlich. DSLAM-Ausbauten (FttC) dürfen nicht mehr
gefördert werden, da hierdurch die Zielbandbreiten nicht erreicht werden
können.
In Absprache mit Frau Bürgermeisterin Sonja Rahm wurde der erste Schritt
im Förderfahren, die sog. Markterkundung, bereits durchgeführt. Die weiteren
Details zum Förderprogramm sowie die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens
(31.07.2020 bis 18.09.2020) werden von Herrn Frank Reichert anhand einer
Präsentation vorgestellt und erläutert.
Eigenwirtschaftliche Ausbauten wurden von Seiten der Anbieter nicht
angezeigt. Mit Ausnahme der bereits mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebauten
Ortsbereiche und den überwiegend privat genutzten Anschlüssen im
Super-Vectoring-Gebiet des DSLAMs „1A7“ (Straßenzüge bzw. Teile der
Straßenzüge: „Ahornweg, Bergstraße, Birkenweg, Burgwallbacher Straße und
Tannenweg“) sind alle Anschlüsse im Gemeindegebiet der Gemeinde Schönau a. d.
Brend als förderfähig anzusehen. Wenn alle förderfähigen Anschlüsse ausgebaut
werden, steht hierfür ein Förderhöchstbetrag i.H.v. 2.532.000 Euro (422 x 6.000
Euro) zur Verfügung. Ein ggf. höherer Fördermittelbedarf würde über die sog.
Härtefallregelung abgedeckt werden, sodass die Gemeinde Schönau a. d. Brend
trotzdem einen staatlichen Fördersatz in Höhe von 90% auf die übernommene
Wirtschaftlichkeitslücke erhalten würde.
Für einen weiteren Ausbau der Breitbandversorgung sind bei der Gemeinde
Schönau a. d. Brend somit fast ideale Voraussetzungen vorhanden. Zum Ausbau der
förderfähigen Ortsbereiche mit Glasfaser-Hausanschlüssen würden folgende
Wirtschaftlichkeitslücken anfallen:
Ortsbereich /
Anschlüsse |
Anzahl der
Anschlüsse |
Wirtschaft- |
Staatl.
Förderung (90 %) |
Eigenanteil des
Gde. |
Innerortsbereich Schönau (ohne
Super-Vectoring-Gebiet) |
181 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
1.250.000 € |
1.125.000 € |
125.000 € |
Gewerblich genutzte Anschlüsse und Anschlüsse < 100 Mbit/s im Super-Vectoring-Gebiet (Ahornweg,
Bergstr., Birkenweg, Burgwall-bacher Str. und Tannenweg) |
21 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
300.000 € |
270.000 € |
30.000 € |
Rhönstraße 80 |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
85.000 € |
76.500 € |
8.500 € |
Waldbeerberg 1 |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
85.000 € |
76.500 € |
8.500 € |
Krummbachstraße 45 |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
125.000 € |
112.500 € |
12.500 € |
Burgwallbach |
196 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
1.350.000 € |
1.215.000 € |
135.000 € |
Kollertshof |
21 Glasfaser- Direkt-Anschlüsse |
320.000 € |
288.000 € |
32.000 € |
Summe: |
422
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
3.515.000 € |
3.163.500 € |
351.500 € |
Für die weitere technische Begleitung des Förderverfahrens
(Auswahlverfahren, Angebotsauswertung, usw.) wird zwingend die Unterstützung
durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Die Corwese GmbH, welche
auch mit der Verfahrensbegleitung der Stufe 1 (Voruntersuchung und
Markterkundung – 3.978,80 Euro inkl. USt.) beauftragt wurde, bietet diese
Leistung zu einem Angebotspreis i.H.v. 4.712,40 Euro inkl. USt. an.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird darum gebeten,
einen Beschluss über die mit Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden
Ortsbereiche/Anschlüsse und die Beauftragung der Corwese GmbH zu fassen.
Eingabe der VG-Finanzverwaltung:
Aktuell sind im Haushalt Schönau keine weiteren Mittel für den Breitbandausbau
vorhanden. Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt die Finanzierbarkeit in Folgejahren
keineswegs belastbar dargestellt werden. Es wird daher von einem
Umsetzungsbeschluss eindringlich abgeraten und im Beschluss die 2. Alternative
als nahezu unumgänglich angesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass das Förderverfahren nach der Bay.
Gigabitrichtlinie aufgrund der aktuellen Haushaltslage für 2021 nicht
fortgeführt wird. Eine erneute Beratung und Entscheidung über den Ausbau der
Breitbandversorgung und die damit ggf. hervorgehende Fortführung des
Förderverfahrens soll im Haushaltsjahr 2022 erfolgen.
Die bislang
entstandenen Kosten sollen über das sog. „Startgeld Netz“ refinanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |