In der Sitzung am 15.12.2020 wurde der Gemeinderat über den nachfolgenden Sachverhalt umfassend von Herrn Frank Reichert von der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld informiert. Die Entscheidung über den Breitbandausbau wurde aufgrund der damals noch ausstehenden Haushaltsvorbereitung vertagt. Folgender Vermerk wurde im Protokoll der Sitzung am 15.12.2020 aufgenommen:

 

„Der Gemeinderat nimmt die Information von Herrn Frank Reichert sowie die Beschlussvorlage zur Kenntnis und stellt den Beschluss zurück. Die Realisierungsmöglichkeit des Vorhabens soll im Rahmen der Haushaltsvorbereitung thematisiert bzw. geprüft werden.“

 

Nachdem die Haushaltsberatungen abgeschlossen sind, wird dem Gemeinderat der Schachverhalt erneut zur Entscheidung vorgelegt.

 

·         Information über die neue Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) und das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

·         Beschlussfassung über die auszubauenden Ortsbereiche/Anschlüsse und die Beauftragung der Corwese GmbH mit der technischen Verfahrensbegleitung

 

Am 02.03.2020 ist die neue Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Förderprogramm ist nach der neuen Richtlinie ein geförderter Ausbau der Breitbandversorgung auch dann möglich, wenn bereits ein Anbieter das Gebiet bzw. den Anschluss mit mind. 30 Mbit/s im Downstream versorgt (sog. graue NGA-Flecken). Eine staatl. Förderung scheidet jedoch bei überwiegend privat genutzten Anschlüssen ab 100 Mbit/s im Downstream und bei überwiegend gewerblich bzw. beruflich genutzten Anschlüssen ab 200 Mbit/s im Up- und im Downstream bzw. generell ab 500 Mbit/s im Downstream aus.

 

Der Fördersatz nach der neuen Richtlinie liegt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf bei 90 %. Die Höchstfördersumme wurde nicht mehr pauschal festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der auszubauenden Anschlüsse. Pro auszubauendem Anschluss wird ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 6.000 Euro gewährt. Für Anschlüsse, welche mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind bzw. werden, kommen pro Anschluss nochmals 9.000 Euro hinzu.

 

Weiterhin enthält die neue Förderrichtlinie eine sog. Härtefallregelung. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90% gefördert. Die durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinde Schönau a. d. Brend lag in den vergangenen Jahren bei 657.852 Euro/Jahr. Ab einem (fiktiven) Eigenanteil i.H.v. 197.355 Euro kommt bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend somit die sog. Härtefallregelung zur Anwendung. Auch bei Anwendung der sog. Härtefallregelung muss bei der Kommune jedoch stets ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 % der übernommenen Wirtschaftlichkeitslücke verbleiben.

 

Um die Zielbandbreiten nach der neuen Förderrichtlinie (1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse bzw. 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse) zu erreichen, ist ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen (FttB/H) erforderlich. DSLAM-Ausbauten (FttC) dürfen nicht mehr gefördert werden, da hierdurch die Zielbandbreiten nicht erreicht werden können.

 

 

In Absprache mit Frau Bürgermeisterin Sonja Rahm wurde der erste Schritt im Förderfahren, die sog. Markterkundung, bereits durchgeführt. Die weiteren Details zum Förderprogramm sowie die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens (31.07.2020 bis 18.09.2020) werden von Herrn Frank Reichert anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Eigenwirtschaftliche Ausbauten wurden von Seiten der Anbieter nicht angezeigt. Mit Ausnahme der bereits mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebauten Ortsbereiche und den überwiegend privat genutzten Anschlüssen im Super-Vectoring-Gebiet des DSLAMs „1A7“ (Straßenzüge bzw. Teile der Straßenzüge: „Ahornweg, Bergstraße, Birkenweg, Burgwallbacher Straße und Tannenweg“) sind alle Anschlüsse im Gemeindegebiet der Gemeinde Schönau a. d. Brend als förderfähig anzusehen. Wenn alle förderfähigen Anschlüsse ausgebaut werden, steht hierfür ein Förderhöchstbetrag i.H.v. 2.532.000 Euro (422 x 6.000 Euro) zur Verfügung. Ein ggf. höherer Fördermittelbedarf würde über die sog. Härtefallregelung abgedeckt werden, sodass die Gemeinde Schönau a. d. Brend trotzdem einen staatlichen Fördersatz in Höhe von 90% auf die übernommene Wirtschaftlichkeitslücke erhalten würde.

 

Für einen weiteren Ausbau der Breitbandversorgung sind bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend somit fast ideale Voraussetzungen vorhanden. Zum Ausbau der förderfähigen Ortsbereiche mit Glasfaser-Hausanschlüssen würden folgende Wirtschaftlichkeitslücken anfallen:

 

Ortsbereich / Anschlüsse

Anzahl der Anschlüsse

Wirtschaft-
lichkeitslücke

Staatl. Förderung

(90 %)

Eigenanteil des Gde.

Innerortsbereich Schönau (ohne Super-Vectoring-Gebiet)

181 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

1.250.000 €

 

1.125.000 €

125.000 €

Gewerblich genutzte Anschlüsse und Anschlüsse < 100 Mbit/s im Super-Vectoring-Gebiet (Ahornweg, Bergstr., Birkenweg, Burgwall-bacher Str. und Tannenweg)

21 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

300.000 €

 

270.000 €

30.000 €

Rhönstraße 80

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

85.000 €

76.500 €

8.500 €

Waldbeerberg 1

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

85.000 €

76.500 €

8.500 €

Krummbachstraße 45

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

125.000 €

112.500 €

12.500 €

Burgwallbach

196 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

1.350.000 €

1.215.000 €

135.000 €

Kollertshof

21 Glasfaser- Direkt-Anschlüsse

320.000 €

288.000 €

32.000 €

Summe:

422 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

3.515.000 €

3.163.500 €

351.500 €

 

Für die weitere technische Begleitung des Förderverfahrens (Auswahlverfahren, Angebotsauswertung, usw.) wird zwingend die Unterstützung durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Die Corwese GmbH, welche auch mit der Verfahrensbegleitung der Stufe 1 (Voruntersuchung und Markterkundung – 3.978,80 Euro inkl. USt.) beauftragt wurde, bietet diese Leistung zu einem Angebotspreis i.H.v. 4.712,40 Euro inkl. USt. an.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird darum gebeten, einen Beschluss über die mit Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden Ortsbereiche/Anschlüsse und die Beauftragung der Corwese GmbH zu fassen.

 

 

Eingabe der VG-Finanzverwaltung:

 

Aktuell sind im Haushalt Schönau keine weiteren Mittel für den Breitbandausbau vorhanden. Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt die Finanzierbarkeit in Folgejahren keineswegs belastbar dargestellt werden. Es wird daher von einem Umsetzungsbeschluss eindringlich abgeraten und im Beschluss die 2. Alternative als nahezu unumgänglich angesehen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass das Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie aufgrund der aktuellen Haushaltslage für 2021 nicht fortgeführt wird. Eine erneute Beratung und Entscheidung über den Ausbau der Breitbandversorgung und die damit ggf. hervorgehende Fortführung des Förderverfahrens soll im Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

Die bislang entstandenen Kosten sollen über das sog. „Startgeld Netz“ refinanziert werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12