Sitzung: 16.03.2021 GSB/003/2021
Die Gemeinderäte werden gebeten, den Entwurf der Gestaltungssatzung
nochmals zu überprüfen, so dass im April ein Beschluss gefasst werden kann.
Vorab wird Bürgermeisterin Rahm mit dem Büro Wegner Kontakt aufnehmen, um § 4
Abs. 4 der Gestaltungssatzung um eine geeignete Formulierung bezüglich der
Eindeckung mit Trapezblech zu ergänzen. Gemeinderat Michael Heinrich wünscht
Formulierungsalternativen zu § 15 Abs. 2 der Satzung zu „…Gartenflächen, die
vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sind, sind an der Artenvielfalt in
heimischen Bauerngärten zu orientieren.“