Die Gemeinderäte werden gebeten, den Entwurf der Gestaltungssatzung nochmals zu überprüfen, so dass im April ein Beschluss gefasst werden kann. Vorab wird Bürgermeisterin Rahm mit dem Büro Wegner Kontakt aufnehmen, um § 4 Abs. 4 der Gestaltungssatzung um eine geeignete Formulierung bezüglich der Eindeckung mit Trapezblech zu ergänzen. Gemeinderat Michael Heinrich wünscht Formulierungsalternativen zu § 15 Abs. 2 der Satzung zu „…Gartenflächen, die vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sind, sind an der Artenvielfalt in heimischen Bauerngärten zu orientieren.“