In der Gemeinderatssitzung am 16.02.2021 hat Gemeinderat Ewald Johannes erklärt, dass es derzeit ein Förderprogramm zur Beschaffung von Defibrillatoren gibt. Die Beschaffung soll mit 90 % bezuschusst werden.

 

In der Richtlinge für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation (AED-Förderrichtlinie) sind die Förderrichtlinien beschrieben.

 

In Nr. 5.3 ist festgelegt, dass die Förderung je Automatisierten Externen Defibrillator (AED) bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Als zuwendungsfähige Ausgaben sind höchstens 1.800 € je AED ansatzfähig. Für das Gebiet einer Kreisverwaltungsbehörde können Zuwendungen nach dieser Richtlinie bis zu einem Gesamtvolumen von 6.100 € verausgabt werden.

 

In Nr. 6.1 ist festgelegt, dass die Bewilligungsbehörden die Kreisverwaltungsbehörden sind. Eine Rückfrage bei der Kreisverwaltungsbehörde hat ergeben, dass die Defibrillatoren vorwiegend an Schulen oder publikumswirksamen Standorten montiert werden sollen.

 

Ein Defibrillator im zugänglichen Außenbereich kostet rund 4.500 €. Bei angenommen zuwendungsfähigen Kosten von 1.800 € je Defibrillator stehen dem Landkreis bei einem Gesamtvolumen von 6.100 € im gesamten Kreis nur ca. drei zuschussfähige Geräte zur Verfügung.

 

Nach einer Montage fallen auch laufende Wartungskosten an, welche die Gemeinde für die Zukunft tragen muss.

 

Unter den o. g. Voraussetzungen ist nicht davon auszugehen, dass die Gemeinde Schönau einen Zuschuss zur Beschaffung eines Defibrillators erhält.