Sitzung: 16.03.2021 GSB/003/2021
In der Gemeinderatssitzung am 16.02.2021 hat Gemeinderat Ewald Johannes
erklärt, dass es derzeit ein Förderprogramm zur Beschaffung von Defibrillatoren
gibt. Die Beschaffung soll mit 90 % bezuschusst werden.
In der Richtlinge für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Anschaffung
von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation
(AED-Förderrichtlinie) sind die Förderrichtlinien beschrieben.
In Nr. 5.3 ist festgelegt,
dass die Förderung je Automatisierten Externen Defibrillator (AED) bis zu 90 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Als zuwendungsfähige Ausgaben sind
höchstens 1.800 € je AED ansatzfähig. Für das Gebiet einer
Kreisverwaltungsbehörde können Zuwendungen nach dieser Richtlinie bis zu einem
Gesamtvolumen von 6.100 € verausgabt werden.
In Nr. 6.1 ist festgelegt,
dass die Bewilligungsbehörden die Kreisverwaltungsbehörden sind. Eine Rückfrage
bei der Kreisverwaltungsbehörde hat ergeben, dass die Defibrillatoren
vorwiegend an Schulen oder publikumswirksamen Standorten montiert werden
sollen.
Ein Defibrillator im zugänglichen Außenbereich kostet rund 4.500 €. Bei
angenommen zuwendungsfähigen Kosten von 1.800 € je Defibrillator stehen dem
Landkreis bei einem Gesamtvolumen von 6.100 € im gesamten Kreis nur ca. drei
zuschussfähige Geräte zur Verfügung.
Nach einer Montage fallen auch laufende Wartungskosten an, welche die
Gemeinde für die Zukunft tragen muss.
Unter den o. g. Voraussetzungen ist nicht davon auszugehen, dass die
Gemeinde Schönau einen Zuschuss zur Beschaffung eines Defibrillators erhält.