Sitzung: 16.03.2021 GSB/003/2021
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines
Außenbeckens mit Technikraum und Umbaumaßnahmen am bestehenden Innenschwimmbad
auf dem Grundstück Fl. Nr. 4376 in der Krummbachstr. 24 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die geplante Positionierung und
Höhenlage des Freibades und des Technikraumes in dieser Art und Weise sowie der
Austausch der bestehenden Schwimmbadfenster (Wintergarten) in gleicher Größe
und an gleicher Stelle geprüft werden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist der zur
Bebauung vorgesehene Bereich als Sondergebiet „Hotel“ ausgewiesen. Das Vorhaben
ist als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Außerdem liegt das Grundstück in der Schutzzone des Naturparks Bayer.
Rhön. Inwieweit öffentliche Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, wird
im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft, die untere
Naturschutzbehörde wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau: Bei Einleitung von Abwässern aus dem Betrieb
oder der Reinigung des Schwimmbeckens in die öffentliche Entwässerungsanlage
der Gemeinde Schönau a. d. Brend haben diese Abwässer den gesetzlichen
Bestimmungen von „häuslichem Abwasser“ zu entsprechen (Einleitungsverbote § 15
EWS).
Ob für das Außenbecken und den Technikraum Risiken aus einer
Überschwemmung durch den Krummbach bestehen, kann von Seiten der
Tiefbauverwaltung nicht beurteilt werden. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten,
die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft hierzu einzubeziehen.
Aufgrund der Nähe zum Krummbach ist mit relativ hoch anstehendem
Grundwasser zu rechnen. Es wird empfohlen, im Falle der weiteren Planung die
Bauzustände und den entleerten Zustand im Hinblick auf die Einwirkungen durch
Auftrieb genau zu untersuchen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Bedenken, dass sich aufgrund der unmittelbaren Nähe
zum Krummbach bei Überschwemmung der Fremdwasseranteil für die Kanalisation
erhöhen würde, was zu unterbinden wäre. Das Landratsamt wird insofern gebeten,
eine eventuelle Hochwassersituation bei der planungsrechtlichen Genehmigung
eingehend zu prüfen.
Der Gemeinderat erteilt deshalb unter Vorbehalt sein Einvernehmen zum Antrag
auf Vorbescheid zur Errichtung eines Außenbeckens mit Technikraum und
Umbaumaßnahmen am bestehenden Innenschwimmbad auf dem Grundstück Fl. Nr. 4376
in der Krummbachstr. 24 in Schönau a. d. Brend entsprechend den vorgelegten
Planskizzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |