Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Außenbeckens mit Technikraum und Umbaumaßnahmen am bestehenden Innenschwimmbad auf dem Grundstück Fl. Nr. 4376 in der Krummbachstr. 24 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die geplante Positionierung und Höhenlage des Freibades und des Technikraumes in dieser Art und Weise sowie der Austausch der bestehenden Schwimmbadfenster (Wintergarten) in gleicher Größe und an gleicher Stelle geprüft werden.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist der zur Bebauung vorgesehene Bereich als Sondergebiet „Hotel“ ausgewiesen. Das Vorhaben ist als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

 

Außerdem liegt das Grundstück in der Schutzzone des Naturparks Bayer. Rhön. Inwieweit öffentliche Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft, die untere Naturschutzbehörde wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau: Bei Einleitung von Abwässern aus dem Betrieb oder der Reinigung des Schwimmbeckens in die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schönau a. d. Brend haben diese Abwässer den gesetzlichen Bestimmungen von „häuslichem Abwasser“ zu entsprechen (Einleitungsverbote § 15 EWS).

 

Ob für das Außenbecken und den Technikraum Risiken aus einer Überschwemmung durch den Krummbach bestehen, kann von Seiten der Tiefbauverwaltung nicht beurteilt werden. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft hierzu einzubeziehen.

 

Aufgrund der Nähe zum Krummbach ist mit relativ hoch anstehendem Grundwasser zu rechnen. Es wird empfohlen, im Falle der weiteren Planung die Bauzustände und den entleerten Zustand im Hinblick auf die Einwirkungen durch Auftrieb genau zu untersuchen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat hat Bedenken, dass sich aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Krummbach bei Überschwemmung der Fremdwasseranteil für die Kanalisation erhöhen würde, was zu unterbinden wäre. Das Landratsamt wird insofern gebeten, eine eventuelle Hochwassersituation bei der planungsrechtlichen Genehmigung eingehend zu prüfen.

 

Der Gemeinderat erteilt deshalb unter Vorbehalt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Außenbeckens mit Technikraum und Umbaumaßnahmen am bestehenden Innenschwimmbad auf dem Grundstück Fl. Nr. 4376 in der Krummbachstr. 24 in Schönau a. d. Brend entsprechend den vorgelegten Planskizzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11