Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (Erste Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.

 

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangenen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

 

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

 

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurden im Jahr 2020 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:

 

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag d. Angebots /
der Ausreichung

Art der Zuwendung

Betrag

Zweck

rechtl. Beziehungsverh.
zw. Anbieter / Geber der Zuwendung
u. Empfänger

Wirsing Wolfgang

10.01.2020

Sachzuwendung

       100,08 €

9 Fahrten für Asylbewerberkind zum Campus

nichts bekannt

Anonyme Spenden (aus Elterninitiative Happy Spielplatz)

02.07.2020

Geldzuwendung

       400,00 €

für Spielgerät am Spielplatz

nichts bekannt

Rahm Sonja

06.08.2020

Geldzuwendung

       800,00 €

für Spielgerät am Spielplatz

Erste Bürgermeisterin

Rhön Fotobox, Mathias Schmitt

16.09.2020

Geldzuwendung

       200,00 €

für Spielgerät am Spielplatz

Firmensitz in der Gemeinde

Damm Elisabeth

24.09.2020

Geldzuwendung

         50,00 €

für Spielgerät am Spielplatz

nichts bekannt

Prezer Viktor

16.11.2020

Geldzuwendung

       250,00 €

für Spielgerät am Spielplatz

nichts bekannt

Rother Anna Maria

20.11.2020

Geldzuwendung

       150,00 €

für Spielgerät am Spielplatz

nichts bekannt

Gebr. Stolz GmbH & Co.KG

23.11.2020

Geldzuwendung

       500,00 €

für die Förderung der Heimatpflege

nichts bekannt

Gesamtsumme:

    2.450,08 €

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2020, wie dokumentiert, zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10

 

Gemeinderatsmitglied Matthias Gerhart war während der Abstimmung nicht anwesend.