Sitzung: 16.03.2021 GSB/003/2021
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat
gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen
Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke
erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein
ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (Erste
Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der
Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits
den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält
und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht
beeinträchtigt.
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert
die eingegangenen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für
einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht,
die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche
Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird
jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis
vorgelegt.
Beschluss:
Folgende Spenden an die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurden im Jahr 2020
durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:
Anbieter / Geber der
Zuwendung |
Tag d. Angebots / |
Art der Zuwendung |
Betrag |
Zweck |
rechtl. Beziehungsverh. |
Wirsing
Wolfgang |
10.01.2020 |
Sachzuwendung |
100,08 € |
9
Fahrten für Asylbewerberkind zum Campus |
nichts bekannt |
Anonyme
Spenden (aus Elterninitiative Happy Spielplatz) |
02.07.2020 |
Geldzuwendung |
400,00 € |
für
Spielgerät am Spielplatz |
nichts bekannt |
Rahm
Sonja |
06.08.2020 |
Geldzuwendung |
800,00 € |
für
Spielgerät am Spielplatz |
Erste Bürgermeisterin |
Rhön
Fotobox, Mathias Schmitt |
16.09.2020 |
Geldzuwendung |
200,00 € |
für
Spielgerät am Spielplatz |
Firmensitz in der
Gemeinde |
Damm
Elisabeth |
24.09.2020 |
Geldzuwendung |
50,00 € |
für
Spielgerät am Spielplatz |
nichts bekannt |
Prezer
Viktor |
16.11.2020 |
Geldzuwendung |
250,00 € |
für
Spielgerät am Spielplatz |
nichts bekannt |
Rother
Anna Maria |
20.11.2020 |
Geldzuwendung |
150,00 € |
für
Spielgerät am Spielplatz |
nichts bekannt |
Gebr.
Stolz GmbH & Co.KG |
23.11.2020 |
Geldzuwendung |
500,00 € |
für
die Förderung der Heimatpflege |
nichts bekannt |
Gesamtsumme: |
2.450,08 € |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden für die
gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2020, wie dokumentiert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |
Gemeinderatsmitglied Matthias Gerhart war während der Abstimmung nicht
anwesend.