Sitzung: 16.03.2021 GSB/003/2021
Herr Ewald Johannes ist seit
seiner erstmaligen Wahl am 27.07.2008 erster Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr Schönau a. d. Brend. Seine letzte Amtsperiode begann mit der
Wiederwahl am 15.03.2014. Herr Ewald Johannes wurde für 6 Jahre zum
Kommandanten gewählt, seine Amtszeit ist also bereits am 14.03.2020 abgelaufen.
Aufgrund von Corona konnte bisher keine Neuwahl angesetzt werden. Es ist auch
nicht absehbar, wann nun eine Neuwahl (Präsenzwahl) stattfinden kann.
Herr Harald Gans ist seit
seiner erstmaligen Wahl am 27.07.2008 zweiter Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr Schönau a. d. Brend. Seine letzte Amtsperiode begann mit der
Wiederwahl am 15.03.2014. Herr Harald Gans wurde ebenfalls für 6 Jahre zum zweiten
Kommandanten gewählt, seine Amtszeit ist also auch bereits am 14.03.2020
abgelaufen.
In Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 5
des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist
geregelt, wie die Gemeinde sich verhalten muss, wenn nach einem Rücktritt für
längere Zeit kein neuer Kommandant gewählt wurde bzw. zur Verfügung steht. Der
Sonderfall einer Pandemie, bei der keine Kommandantenwahl durchgeführt werden
kann, ist nicht geregelt. Von Seiten des Landesfeuerwehrverbandes Bayern wird
die Möglichkeit der Bestellung von Notkommandanten durch die Gemeinde
empfohlen.
Nachdem die
Freiwillige Feuerwehr Schönau a. d. Brend schon längere Zeit ohne gewählten ersten
und zweiten Kommandanten ist, möchte die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2
i.V.m. Art. 8 Abs. 5 BayFwG verfahren und Herrn Ewald Johannes und Herrn Harald
Gans als Notkommandanten bzw. Notstellvertreter bestellen. Die Bestellung endet
mit der Wahl und Bestätigung eines durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden
gewählten ersten und zweiten Kommandanten.
Die Gemeinde und
die Feuerwehr müssen sich nach der Bestellung von Herrn Ewald Johannes und
Herrn Harald Gans als Notkommandanten sofort und immer wieder bemühen, einen
Wahltermin für eine Kommandantenwahl und geeignete Kandidaten für einen
Wahlgang zum ersten Kommandanten und zweiten Kommandanten zu finden.
Herr Ewald
Johannes und Herr Harald Gans wurden von der Gemeinde gehört und sind mit der
Bestellung zu Notkommandanten einverstanden.
Beschluss:
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 5 BayFwG, wird Herr Ewald
Johannes, Fliederweg 2, 97659 Schönau a. d. Brend zum kommissarischen ersten Kommandanten
und Herr Harald Gans, Ahornweg 3, 97659 Schönau a. d. Brend zum
stellvertretenden kommissarischen zweiten Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Schönau a. d. Brend bestellt. Die Bestellung endet mit der Bestätigung
eines gewählten ersten und zweiten Kommandanten (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG).
Die Gemeinde sowie die Feuerwehr Schönau a. d. Brend müssen sich sofort und immer wieder bemühen, sobald als
möglich einen Wahltermin für eine Kommandantenwahl und geeignete Kandidaten für
einen Wahlgang zum ersten Kommandanten und zweiten Kommandanten zu finden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |