Herr Ewald Johannes ist seit seiner erstmaligen Wahl am 27.07.2008 erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend. Seine letzte Amtsperiode begann mit der Wiederwahl am 15.03.2014. Herr Ewald Johannes wurde für 6 Jahre zum Kommandanten gewählt, seine Amtszeit ist also bereits am 14.03.2020 abgelaufen. Aufgrund von Corona konnte bisher keine Neuwahl angesetzt werden. Es ist auch nicht absehbar, wann nun eine Neuwahl (Präsenzwahl) stattfinden kann.

 

Herr Harald Gans ist seit seiner erstmaligen Wahl am 27.07.2008 zweiter Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend. Seine letzte Amtsperiode begann mit der Wiederwahl am 15.03.2014. Herr Harald Gans wurde ebenfalls für 6 Jahre zum zweiten Kommandanten gewählt, seine Amtszeit ist also auch bereits am 14.03.2020 abgelaufen.

 

In Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist geregelt, wie die Gemeinde sich verhalten muss, wenn nach einem Rücktritt für längere Zeit kein neuer Kommandant gewählt wurde bzw. zur Verfügung steht. Der Sonderfall einer Pandemie, bei der keine Kommandantenwahl durchgeführt werden kann, ist nicht geregelt. Von Seiten des Landesfeuerwehrverbandes Bayern wird die Möglichkeit der Bestellung von Notkommandanten durch die Gemeinde empfohlen.

 

Nachdem die Freiwillige Feuerwehr Schönau a. d. Brend schon längere Zeit ohne gewählten ersten und zweiten Kommandanten ist, möchte die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 5 BayFwG verfahren und Herrn Ewald Johannes und Herrn Harald Gans als Notkommandanten bzw. Notstellvertreter bestellen. Die Bestellung endet mit der Wahl und Bestätigung eines durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden gewählten ersten und zweiten Kommandanten.

 

Die Gemeinde und die Feuerwehr müssen sich nach der Bestellung von Herrn Ewald Johannes und Herrn Harald Gans als Notkommandanten sofort und immer wieder bemühen, einen Wahltermin für eine Kommandantenwahl und geeignete Kandidaten für einen Wahlgang zum ersten Kommandanten und zweiten Kommandanten zu finden.

 

Herr Ewald Johannes und Herr Harald Gans wurden von der Gemeinde gehört und sind mit der Bestellung zu Notkommandanten einverstanden.


Beschluss:

 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 5 BayFwG, wird Herr Ewald Johannes, Fliederweg 2, 97659 Schönau a. d. Brend zum kommissarischen ersten Kommandanten und Herr Harald Gans, Ahornweg 3, 97659 Schönau a. d. Brend zum stellvertretenden kommissarischen zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend bestellt. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten ersten und zweiten Kommandanten (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG).

 

Die Gemeinde sowie die Feuerwehr Schönau a. d. Brend müssen sich sofort und immer wieder bemühen, sobald als möglich einen Wahltermin für eine Kommandantenwahl und geeignete Kandidaten für einen Wahlgang zum ersten Kommandanten und zweiten Kommandanten zu finden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11