Sitzung: 16.02.2021 GSB/002/2021
Gemeinderatsmitglied Ewald Johannes weist darauf hin, dass die Räum- und
Streupflicht der Eigentümer nicht bebauter Grundstücke vernachlässigt wird. Die
Räum- und Streupflicht der Eigentümer bebauter Grundstücke hingegen wird sehr
zuverlässig durchgeführt.
Die Verwaltung wird gebeten, die betroffenen Eigentümer auf ihre
Pflichten hinzuweisen und ggf. zu ahnden.