Gemeinderatsmitglied Ewald Johannes weist darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht der Eigentümer nicht bebauter Grundstücke vernachlässigt wird. Die Räum- und Streupflicht der Eigentümer bebauter Grundstücke hingegen wird sehr zuverlässig durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die betroffenen Eigentümer auf ihre Pflichten hinzuweisen und ggf. zu ahnden.