Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Anbau eines Balkons am bestehenden Wohnhaus (Neubau) hofseits auf dem Grundstück Fl. Nr. 46, Rhönstraße 41 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt einen Balkon aus Lärchenholz auf zwei Stützen mit einer Fläche von ca. 10 qm (2,70 m tief, 3,70 m breit und 4,80 m hoch) hofseits am bestehenden Wohnhaus (Neubau) zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 46 liegt im Innerortsbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Bauvorhaben bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes, da sich das Grundstück Fl. Nr. 46 im Bereich „Ensemble Rhönstraße“ der gemeindlichen Denkmalliste befindet. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu dem geplanten Bauvorhaben wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 46 befindet sich zudem im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Innenbereich Schönau“. In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bedarf das geplante Bauvorhaben der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde Schönau gemäß § 144 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 BauGB.

Die Genehmigung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), die in Aufstellung befindliche Gestaltungssatzung und die Stellungnahme des Sanierungsberaters.

 

Nach § 3 der sich in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Schönau sind Anbauten den Hauptgebäuden in der Höhe und gestalterisch erkennbar unterzuordnen.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Anbau eines Balkons am bestehenden Neubauwohnhaus hofseits auf dem Grundstück Fl. Nr. 46 in der Rhönstraße 41 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 BauGB wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11