Sitzung: 16.02.2021 GSB/002/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Anbau eines Balkons am
bestehenden Wohnhaus (Neubau) hofseits auf dem Grundstück Fl. Nr. 46,
Rhönstraße 41 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt einen Balkon aus Lärchenholz auf zwei Stützen mit
einer Fläche von ca. 10 qm (2,70 m tief, 3,70 m breit und 4,80 m hoch) hofseits
am bestehenden Wohnhaus (Neubau) zu errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 46 liegt im Innerortsbereich nach § 34 Baugesetzbuch
(BauGB).
Nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt sich die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit eines Vorhabens danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Ortsbild darf nicht
beeinträchtigt werden.
Das Bauvorhaben bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach
Art. 6 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes, da sich das Grundstück Fl. Nr. 46 im
Bereich „Ensemble Rhönstraße“ der gemeindlichen Denkmalliste befindet. Die
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu dem geplanten Bauvorhaben wird im
Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Das Grundstück Fl. Nr. 46 befindet sich zudem im förmlich festgesetzten
Sanierungsgebiet „Innenbereich Schönau“. In einem förmlich festgesetzten
Sanierungsgebiet bedarf das geplante Bauvorhaben der schriftlichen Genehmigung
der Gemeinde Schönau gemäß § 144 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 BauGB.
Die Genehmigung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den
Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese
unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzept (ISEK), die in Aufstellung befindliche Gestaltungssatzung
und die Stellungnahme des Sanierungsberaters.
Nach § 3 der sich in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzung der
Gemeinde Schönau sind Anbauten den Hauptgebäuden in der Höhe und gestalterisch
erkennbar unterzuordnen.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden durch die Baugenehmigungsbehörde
im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Anbau eines
Balkons am bestehenden Neubauwohnhaus hofseits auf dem Grundstück Fl. Nr. 46 in
der Rhönstraße 41 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Absatz 1 in Verbindung
mit § 14 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |