Die Christbaumkultur der Gemeinde Schönau auf dem Grundstück Fl. Nr. 3010/0 erwirtschaftet jährlich ein Defizit (siehe Anlage).

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob die Gemeinde aus dem Christbaumverkauf aussteigen und die Fläche in Zukunft verpachten soll. Bei der Verpachtung sollte geregelt werden, dass der jährliche Christbaum für die Dorfplätze Schönau und Burgwallbach weiter entnommen werden darf.

 

Alternative Vorschläge zur Weiternutzung bzw. nachhaltigen Bewirtschaftung des Grundstücks sind ebenfalls Willkommen.

 

Der Gemeinderat wiegt die Argumente für die Fortführung der Christbaumkultur und die Argumente gegen die die Fortführung der Christbaumkultur durch die Gemeinde und künftige Verpachtung ab.

 

Dabei schlägt Frau erste Bürgermeisterin Sonja Rahm Alternativen wie Praxisanbau, Nutzungsänderung einer Teilfläche, Reduzierung der Mähkosten durch Haltung von Schafen, Baumpflanzen bei besonderen Anlässen wie z. B. Ernennung Ehrenbürger vor.

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der Aussicht darauf, dass ein geeigneter Pächter gefunden werden könnte, der die Christbaumkultur für die Gemeinde übernehmen würde fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Grundstück Fl. Nr. 3010/0 künftig nicht mehr als Christbaumkultur zu bewirtschaften.

 

Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt einen geeigneten Pächter zu suchen, der weiterhin den Christbaumverkauf für die Gemeinde übernehmen würde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11