Sitzung: 16.02.2021 GSB/002/2021
Die Christbaumkultur der Gemeinde Schönau auf dem Grundstück Fl. Nr.
3010/0 erwirtschaftet jährlich ein Defizit (siehe Anlage).
Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob die Gemeinde aus dem
Christbaumverkauf aussteigen und die Fläche in Zukunft verpachten soll. Bei der
Verpachtung sollte geregelt werden, dass der jährliche Christbaum für die
Dorfplätze Schönau und Burgwallbach weiter entnommen werden darf.
Alternative Vorschläge zur Weiternutzung bzw. nachhaltigen Bewirtschaftung
des Grundstücks sind ebenfalls Willkommen.
Der Gemeinderat wiegt die Argumente für die Fortführung der
Christbaumkultur und die Argumente gegen die die Fortführung der
Christbaumkultur durch die Gemeinde und künftige Verpachtung ab.
Dabei schlägt Frau erste Bürgermeisterin Sonja Rahm Alternativen wie
Praxisanbau, Nutzungsänderung einer Teilfläche, Reduzierung der Mähkosten durch
Haltung von Schafen, Baumpflanzen bei besonderen Anlässen wie z. B. Ernennung
Ehrenbürger vor.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der Aussicht darauf, dass ein
geeigneter Pächter gefunden werden könnte, der die Christbaumkultur für die
Gemeinde übernehmen würde fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Grundstück Fl. Nr. 3010/0 künftig nicht
mehr als Christbaumkultur zu bewirtschaften.
Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt einen geeigneten Pächter zu
suchen, der weiterhin den Christbaumverkauf für die Gemeinde übernehmen würde.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |