Ergänzend zur Gestaltungssatzung kann als Anreiz für private Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm aufgelegt werden. Eine Entscheidung des Gemeinderates hierüber steht bisher noch aus.

 

Damit der Gemeinderat entscheiden kann sind zunächst die Förderrichtlinien insbesondere die Formulierung von z.B. „Zweck und Ziel der Förderung, Gegenstand der Förderung, Fördervolumen etc.“ zu erarbeiten. Die Förderrichtlinien werden dann als Anhang der Gestaltungssatzung beigefügt.

 

In der Sitzung am 20.10.2020 wurde vom Gemeinderat bereits beschlossen, im Rahmen der Bedarfsmitteilung zur Programmaufstellung Städtebauförderung für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 geschätzte zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ca. 60.000 € (verteilt auf die Programmjahre 2021 bis 2023) bei einem Fördersatz von 80 % anzumelden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beabsichtigt als Anreiz für private Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm aufzulegen.

 

Zur Vorbereitung für die endgültige Entscheidung sollen die Förderrichtlinien als Anhang an die Gestaltungssatzung erarbeitet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11