Sitzung: 16.02.2021 GSB/002/2021
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Aufstockung der Garage mit
Verbindungsbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 2812/1 im Sandweg 1 in Schönau a.d.
Brend vorgelegt.
Die Bauherren beabsichtigten die Doppelgarage des bestehenden Wohnhauses
aufzustocken und die Räume als Wohnräume zu nutzen. Der Zugang zu den
Wohnräumen über der Garage ist durch einen Verbindungsbau zwischen der Garage
und dem bestehenden Wohnhaus geplant. Eine Ziegelfarbe ist im Bauantrag nicht
angegeben.
Das Grundstück Fl. Nr. 2812/1 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Die Dacheindeckung ist mit
Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Natur Rot bis Rotbraun auszuführen.
Die Festsetzungen
des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Bei der Garage
handelt es sich um eine Grenzbebauung. Die geplante Aufstockung hat ggf.
abstandsflächen- bzw. brandschutzrechtliche Folgen. Diese werde durch die
Baugenehmigungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Von Seiten der
Verwaltung wird empfohlen, dass die Gemeinde erklärt, dass das vereinfachte
Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO durchzuführen ist.
Die vier notwendigen Stellplätze für zwei Wohneinheiten werden auf dem
Grundstück nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Bauantragsunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Die Erschließung ist gesichert.
Seitens des Gemeinderates besteht Einverständnis mit dem Vorhaben in der
beantragten Form. Der Gemeinderat fasst daher folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Aufstockung
der Garage mit Verbindungsbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 2812/1 im Sandweg 1 in
Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Planunterlagen.
Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln in den Farben Natur Rot bis
Rotbraun auszuführen.
Es ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 Nr.
4 BayBO durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |