Sitzung: 02.02.2021 GSB/013/2021
Frau Architektin
und Stadtplanerin Franziska Klose vom Büro „Wegner Stadtplanung“ stellt den
Entwurf der Gestaltungssatzung mit Erläuterung für die Gemeinde Schönau a. d.
Brend mit den Ortsteilen Schönau a.d. Brend und Burgwallbach vor.
Vom Gemeinderat
werden die einzelnen Paragrafen zur Kenntnis genommen und diskutiert.
Folgende
Änderungen/Ergänzungen sollen eingearbeitet werden:
§ 1 Generalklausel – keine Änderung
§ 2 Geltungsbereich
Ergänzung Absatz
(2): gem. BayBO
§ 3 Städtebauliche Gestaltungsziele,
Baukörper – keine Änderung
§ 4 Dachformen – keine Änderung
§ 5 Dachdeckung und Dachdetails – keine Änderung
§ 6 Dachaufbauten
Umformulierung
Absatz (7) bezüglich des Nutzungsanteils von Eigen- und gewerblicher Nutzung
von Fotovoltaikanlagen. Nur Eigennutzung, wie vorgeschlagen, erscheint dem
Gemeinderat nicht zutreffend.
Änderung Absatz
(9): Der Begriff „Natur“ bei Naturschiefer soll entfallen.
§ 7 Fassaden, Verkleidungen und Putz
Umformulierung
Absatz (3): „Kunststoffe“ statt „künstliche Materialien“
§ 8 Farbgebung – keine Änderung
§ 9 Wandöffnungen – keine Änderung
§ 10 Fenster – keine Änderung
§ 11 Vordächer und Eingangsüberdachungen – keine Änderung
§ 12 Balkone, Erker, Loggien, Terrassen – keine Änderung
§ 13 Haus- und Hoftüren, Toranlagen – keine Änderung
§ 14 Einfriedungen – keine Änderung
§ 15 Bepflanzung, private Grünflächen,
historische Freiflächen
Ergänzungen Absatz
(2):
Die Pflanzenauswahl
...“die vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar ist“
„Nicht heimische“
Nadelgehölze
§ 16 Ausnahmen – keine Änderung
§ 17 Ordnungswidrigkeiten – keine Änderung
§ 18 Inkrafttreten – keine Änderung
Die beschriebenen
Änderungen sollen eingearbeitet werden. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Die geänderte
Gestaltungssatzung mit den Geltungsbereichen soll auf der Internetseite von
Schönau a. d. Brend veröffentlich werden.