Frau Architektin und Stadtplanerin Franziska Klose vom Büro „Wegner Stadtplanung“ stellt den Entwurf der Gestaltungssatzung mit Erläuterung für die Gemeinde Schönau a. d. Brend mit den Ortsteilen Schönau a.d. Brend und Burgwallbach vor.

 

Vom Gemeinderat werden die einzelnen Paragrafen zur Kenntnis genommen und diskutiert.

Folgende Änderungen/Ergänzungen sollen eingearbeitet werden:

 

§ 1 Generalklausel – keine Änderung

 

§ 2 Geltungsbereich

Ergänzung Absatz (2): gem. BayBO

 

§ 3 Städtebauliche Gestaltungsziele, Baukörper – keine Änderung

 

§ 4 Dachformen – keine Änderung

 

§ 5 Dachdeckung und Dachdetails – keine Änderung

 

§ 6 Dachaufbauten

Umformulierung Absatz (7) bezüglich des Nutzungsanteils von Eigen- und gewerblicher Nutzung von Fotovoltaikanlagen. Nur Eigennutzung, wie vorgeschlagen, erscheint dem Gemeinderat nicht zutreffend.

Änderung Absatz (9): Der Begriff „Natur“ bei Naturschiefer soll entfallen.

 

§ 7 Fassaden, Verkleidungen und Putz

Umformulierung Absatz (3): „Kunststoffe“ statt „künstliche Materialien“

 

§ 8 Farbgebung – keine Änderung

 

§ 9 Wandöffnungen – keine Änderung

 

§ 10 Fenster – keine Änderung

 

§ 11 Vordächer und Eingangsüberdachungen – keine Änderung

 

§ 12 Balkone, Erker, Loggien, Terrassen – keine Änderung

 

§ 13 Haus- und Hoftüren, Toranlagen – keine Änderung

 

§ 14 Einfriedungen – keine Änderung

 

§ 15 Bepflanzung, private Grünflächen, historische Freiflächen

Ergänzungen Absatz (2):

Die Pflanzenauswahl ...“die vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar ist“

„Nicht heimische“ Nadelgehölze

 

§ 16 Ausnahmen – keine Änderung

 

§ 17 Ordnungswidrigkeiten – keine Änderung

 

§ 18 Inkrafttreten – keine Änderung

 

Die beschriebenen Änderungen sollen eingearbeitet werden. Ein Beschluss wird nicht gefasst.

 

Die geänderte Gestaltungssatzung mit den Geltungsbereichen soll auf der Internetseite von Schönau a. d. Brend veröffentlich werden.