Sitzung: 16.02.2021 GSB/002/2021
Die Fahrtkostenpauschale für die erste Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm
wurde auf der Grundlage des dreimonatigen Referenzzeitraumes vom 01.05. bis
31.07.2020 auf monatlich 379,05 € festgesetzt.
Wie in der Sitzung vom 18.08.2020 beschlossen, hat Frau Rahm für weitere
drei Monate (01.10. bis 31.12.2020) Aufzeichnungen geführt. Im Oktober 2020
kamen 899 km zusammen, das entspricht Fahrtkosten in Höhe von 314,65 €. Im
November kamen 489 km zusammen (Quarantäne vom 20.11. bis 30.11.2020) = 171,15
€. Im Dezember kamen 420 km zusammen (Urlaub vom 07.12. bis 11.12.2020,
Weihnachtsfeiertage) = 147,-- €.
Da vor allem ab November wieder massive „coronabedingte“ Einflüsse
vorlagen, ist eine saubere und verwertbare Referenz derzeit nicht möglich.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Umstände beschließt der
Gemeinderat, die Fahrtkostenpauschale ab März 2021 auf monatlich 400,00 € neu
festzusetzen. Die Führung eines Fahrtenbuches ist künftig nicht mehr
erforderlich.
Mit der Fahrtkostenpauschale sind sämtliche Dienstfahrten innerhalb des
Regierungsbezirks Unterfranken abgegolten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
11 |
Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm hat wegen persönlicher Beteiligung nach
Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.