Sitzung: 19.01.2021 GSB/001/2021
Die aktuell gültige Gebührensatzung für die Benutzung des
„Burgwallbacher Sees“ als Badesee vom 28.09.2016 sieht unter §3
Benutzungsgebühren lediglich die Unterteilung der Gebühren in Erwachsene
(Tageskarte zu 2,00 €), Schüler bis einschl. 17 Jahre (Tageskarte zu 1,00 €)
und Kinder bis einschl. 7 Jahre (Gebührenfrei) vor.
Dem Gemeinderat Schönau a. d. Brend wird der Vorschlag unterbreitet,
künftig auch Menschen mit Behinderungen die Benutzung des Badesees zu
ermäßigten Gebühren ermöglichen.
Es wird daher vorgeschlagen, Menschen mit Behinderung - bei Vorlage
eines Nachweisdokuments (Schwerbehindertenausweis, Bescheid zur Feststellung
einer Behinderung) - zum Tarif „Schüler (einschl. 17 Jahre)“, aktuell 1,00 €
(Tageskarte), und einer zugehörigen Begleitperson gebührenfrei Eintritt zu
gewähren.
Der Gemeinderat diskutiert den Vorschlag (allgemein niedrige Gebühr,
Vergünstigung in Höhe von 1,00 € ist nicht erheblich, Anzahl der Besitzer von
Schwerbehindertenausweise könnte erheblich sein, Differenzierung beim Grad der
Behinderung erfordert zu hohen Einsatz beim Kassieren) und fasst folgenden
Beschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, die aktuell gültige
Gebührensatzung für die Benutzung des „Burgwallbacher Sees“ als Badesee vom
28.09.2016 nicht zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
13 |