Die aktuell gültige Gebührensatzung für die Benutzung des „Burgwallbacher Sees“ als Badesee vom 28.09.2016 sieht unter §3 Benutzungsgebühren lediglich die Unterteilung der Gebühren in Erwachsene (Tageskarte zu 2,00 €), Schüler bis einschl. 17 Jahre (Tageskarte zu 1,00 €) und Kinder bis einschl. 7 Jahre (Gebührenfrei) vor.

 

Dem Gemeinderat Schönau a. d. Brend wird der Vorschlag unterbreitet, künftig auch Menschen mit Behinderungen die Benutzung des Badesees zu ermäßigten Gebühren ermöglichen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Menschen mit Behinderung - bei Vorlage eines Nachweisdokuments (Schwerbehindertenausweis, Bescheid zur Feststellung einer Behinderung) - zum Tarif „Schüler (einschl. 17 Jahre)“, aktuell 1,00 € (Tageskarte), und einer zugehörigen Begleitperson gebührenfrei Eintritt zu gewähren.

 

Der Gemeinderat diskutiert den Vorschlag (allgemein niedrige Gebühr, Vergünstigung in Höhe von 1,00 € ist nicht erheblich, Anzahl der Besitzer von Schwerbehindertenausweise könnte erheblich sein, Differenzierung beim Grad der Behinderung erfordert zu hohen Einsatz beim Kassieren) und fasst folgenden Beschluss

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, die aktuell gültige Gebührensatzung für die Benutzung des „Burgwallbacher Sees“ als Badesee vom 28.09.2016 nicht zu ändern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

13