Dem Gemeinderat wird der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ zur Errichtung einer L-Stein-Stützmauer bzw. einer Betonmauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 4523/3 im Birkenweg 1 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Bauherren planen den Gartenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 4523/3 entsprechend der Skizze neu zu gestalten. Dabei soll der nördliche Gartenbereich begradigt werden, in Richtung des gemeindlichen Gehweges Fl. Nr. 4500/7 soll anstelle des Maschendrahtzaunes eine Stützmauer aus L-Steinen oder Beton errichtet werden. Diese wird an der nördlichsten Grundstücksecke voraussichtlich 1,5 m hoch. Durch die Steigung des gemeindlichen Gehweges und die folgenden Stufen wird dieser Abschnitt ca. 3 m betragen. Die Oberkante der Stützmauer soll waagerecht verlaufen und im Erdniveau verschwinden. Die Mauer soll nicht begrünt werden um eine mögliche Verunreinigung des Gehweges durch Laub zu vermeiden. Innerhalb des Grundstücks ist eine weitere Stützmauer mit einer Höhe von ca. 1,10 m vorgesehen, die das Gelände abfangen soll.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4523/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Gem. Bebauungsplan sind Stützmauern aus Naturstein und in Sichtmauerwerk bis zu einer Höhe von max. 1 m zulässig. Stützmauern aus behandeltem oder unbehandeltem Beton sind nur zulässig, wenn sie hinter/bepflanzt werden.

 

Bei der geplanten Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung. Da die Einfriedung die max. zulässige Höhe des Bebauungsplanes überschreitet und nicht bepflanzt werden soll ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ erforderlich.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ zur Errichtung einer L-Stein-Stützmauer bzw. einer Betonmauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 4523/3 im Birkenweg 1 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Planskizzen nicht.

Die Gemeinde besteht auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

13