Sitzung: 19.01.2021 GSB/001/2021
Dem Gemeinderat wird der Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ zur Errichtung einer
L-Stein-Stützmauer bzw. einer Betonmauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 4523/3 im
Birkenweg 1 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Die Bauherren planen den Gartenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 4523/3
entsprechend der Skizze neu zu gestalten. Dabei soll der nördliche
Gartenbereich begradigt werden, in Richtung des gemeindlichen Gehweges Fl. Nr.
4500/7 soll anstelle des Maschendrahtzaunes eine Stützmauer aus L-Steinen oder
Beton errichtet werden. Diese wird an der nördlichsten Grundstücksecke
voraussichtlich 1,5 m hoch. Durch die Steigung des gemeindlichen Gehweges und
die folgenden Stufen wird dieser Abschnitt ca. 3 m betragen. Die Oberkante der
Stützmauer soll waagerecht verlaufen und im Erdniveau verschwinden. Die Mauer
soll nicht begrünt werden um eine mögliche Verunreinigung des Gehweges durch
Laub zu vermeiden. Innerhalb des Grundstücks ist eine weitere Stützmauer mit
einer Höhe von ca. 1,10 m vorgesehen, die das Gelände abfangen soll.
Das Grundstück Fl. Nr. 4523/3 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Gem. Bebauungsplan sind
Stützmauern aus Naturstein und in Sichtmauerwerk bis zu einer Höhe von max. 1 m
zulässig. Stützmauern aus behandeltem oder unbehandeltem Beton sind nur
zulässig, wenn sie hinter/bepflanzt werden.
Bei der geplanten Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies
Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung. Da
die Einfriedung die max. zulässige Höhe des Bebauungsplanes überschreitet und
nicht bepflanzt werden soll ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ zur
Errichtung einer L-Stein-Stützmauer bzw. einer Betonmauer auf dem Grundstück
Fl. Nr. 4523/3 im Birkenweg 1 in Schönau a. d. Brend entsprechend den
eingereichten Planskizzen nicht.
Die Gemeinde besteht auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher
Straße“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
13 |