Die Rhön ist einer der wenigen Räume in Deutschland mit geringer Lichtverschmutzung, in dem die natürliche Dunkelheit der Nacht noch erlebbar ist. Dies gilt es für Mensch und Natur in Zukunft zu bewahren. Daher wurde die Rhön 2014 von der International Dark Sky Association als „Sternenpark“ (Dark Sky Reserve) ausgezeichnet. Der Verein Sternenpark Rhön e.V. sensibilisiert Einheimische und Besucher unter anderem mit Sternenführungen für die Bedeutung der Nacht für Mensch und Natur. Die Rhön als Sternenpark ist zudem ein Alleinstellungsmerkmal für den Tourismus in der Rhön, der im Einklang mit der Natur gefördert werden soll. Um die Beobachtung des Himmels zu ermöglichen und gleichzeitig zu lenken, sollen an ausgewählten Standorten „Himmelschauplätze“ eingerichtet werden. In Hessen sind bereits ein paar dieser Plätze ausgewiesen worden. In Rhön-Grabfeld soll je Allianz ein Himmelschauplatz eingerichtet werden. Die NES-Allianz hat sich für eine solche Einrichtung am Burgwallbacher Badesee ausgesprochen.

Die Kriterien, die ein solcher Platz erfüllen muss, sind Folgende: möglichst wenig Lichtverschmutzung, ein freier Blick nach Süden sowie Anbindung an eine bestehende Einrichtung (Gastronomie und/oder Hotellerie). Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, dem Naturpark und Biosphärenreservat Rhön sowie dem Sternpark Rhön e.V. sind diese Kriterien am Burgwallbacher Badesee erfüllt, weshalb sich dieses Areal für die Einrichtung eines Himmelschauplatzes eignen würde. Ebenso ist laut Versicherung die Abgrenzung des Areals mit einer Hecken-Bepflanzung haftungsrechtlich unbedenklich.

 

Die Förderung dieses Projektes könne über ein LEADER-Projekt des Landkreises abgewickelt werden; Projektträger ist der Naturpark & Biosphärenreservat Bayer. Rhön e.V. Die Förderquote liegt bei 60%, der Eigenanteil sowie Kosten für Wartung und Installation liegen bei der Kommune.

Die Himmelschauplätze in der Rhön sollen einen Wiedererkennungswert aufweisen, weshalb verschiedene Elemente (dreh- und kippbare Wellenliege, drehbare Sternenkarte, Polarsternfinder, Fernglasaufsetzer, Infotafeln) für die Platzgestaltung zur Auswahl stehen. Die Kosten für die Grundausstattung liegen bei rund 20.000 €. Konkrete Kostenschätzungen für die Gestaltung des Umgriffs, inkl. Beleuchtung und Installation liegen aktuell noch nicht vor. Diese Kosten sind nicht förderfähig.

Der Himmelschauplatz soll einen Mehrwert für das gesamte Badeseeareal bieten und die Nutzungsmöglichkeiten ausweiten. Der Himmelschauplatz soll sich außerdem ganzheitlich in das Gesamtkonzept des Badesees einfügen.

 

Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm erläutert das mögliche Projekt „Himmelschauplatz am Burgwallbacher Badesee“ genauer und geht dabei auf die Haftung, die beispielhaften Preise von Herrn Spitzl sowie auf den Mehrwert für die Gemeinde im Hinblick auf Tourismus und Gastronomie ein und veranschaulicht das Vorhaben anhand eines bestehenden Schauplatzes.

Gemeinderatsmitglied Dr. Georg Vogel erläutern darüber hinaus die die Lage des möglichen Schauplatzes und die örtlichen Gegebenheiten.

 

Der Gemeinderat diskutiert das Projekt eingehend insbesondere im Hinblick auf die Kosten und der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde, der allgemein künftigen Entwicklung des Badesees (Richtungsentscheidung für weitere Projekte am Badesee), den Mehrwert für die Gemeinde sowie dem Tourismus und die Gastronomie und das Angebot von Führungen.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es im folgenden Beschluss lediglich um die Weiterverfolgung des Projektes geht fasst der Gemeinderat folgenden


Beschluss:

 

Dem Gemeinderat wird der Sachstand zum Himmelschauplatz zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat sieht dem Projekt „Himmelschauplatz am Burgwallbacher Badesee“ positiv entgegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt das Projekt weiterzuverfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

5

Anwesend:

13

 

 

Nachdem das Projekt weitverfolgt wird sollen die bisher noch nicht konkretisierten Punkte (Kosten, Führungen, Ausstattung) ausgearbeitet und anschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.