Sitzung: 15.09.2020 GSB/009/2020
Dem Gemeinderat wird ein
Bauantrag - Abbruch best. Dachstuhl und Errichtung eines Staffelgeschosses mit
Anbau Treppenhaus und Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/52 in der
Waldstraße 16 in der Gemeinde Schönau vorgelegt.
Auf dem Grundstück Fl. Nr.
5053/52 befindet sich ein Einfamilienwohnhaus mit einem Satteldach mit einer
Dachneigung von ca. 30°. Der bestehende Dachstuhl soll abgebrochen werden und
ein Staffelgeschoss errichtet werden. Die Traufhöhe der Attika im Erdgeschoss
beträgt 5,865 m. Das Staffelgeschoss hat eine Traufhöhe von 8,91 m. Als Zugang
für das Staffelgeschoss ist ein Treppenhaus im südlichen Grundstücksbereich
geplant. Neben dem Treppenhaus ist ein Balkon für die Dachgeschosswohnung
vorgesehen.
Das Grundstück Fl. Nr. 5053/52 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Der Bebauungsplan sieht in
diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung mit einseitig ausgebautem
Untergeschoss und einer maximalen Traufhöhe von 5,90 talseits vor. Als Dachform
ist Satteldach mit einer Dachneigung von 23° bis 28° festgesetzt. Die
Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung in Form der Geschossflächenzahl
(GFZ) beträgt 0,4.
Der Neubau des Treppenhauses, sowie der Balkon überschreitet zur Gartenseite
(südöstlich) die Baugrenze um 2,80 m.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Dachform,
Dachneigung, die talseitige Traufhöhe, Geschossflächenzahl und die Höchstgrenze
der Zahl der Vollgeschosse.
Nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuches kann von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Aufgrund der erheblich hohen Anzahl an notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ (abweichende Dachform als Flachdach,
die Höhe des geplanten Vorhabens ragt aus der bestehenden umliegenden Bebauung
heraus, etc.) bei dem Bauvorhaben, können nach Rücksprache mit der
Baugenehmigungsbehörde die erforderlichen Befreiungen für die Baugenehmigung
nicht in Aussicht gestellt werden. Durch das geplante Bauvorhaben sind die
Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ berührt.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftenleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag – Abbruch best. Dachstuhl und
Errichtung eines Staffelgeschosses mit Anbau Treppenhaus und Balkon auf dem
Grundstück Fl. Nr. 5053/52, Waldstraße 16, Gemeinde Schönau zur Kenntnis.
Grundsätzlich besteht die Bereitschaft sich neuen Formen einer Bebauung auch im
bestehenden Bebauungsplan „Waldbeerberg“ zu öffnen, da dieser seit 53 Jahren
existent ist. Der Gemeinderat wird über mögliche Anpassungen beraten und ggf.
eine Änderung / Anpassung des Bebauungsplanes auf den Weg bringen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
10 |
Beschluss:
Für den vorliegenden Bauantrag kann in der jetzigen Form ein
Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt werden, da wie dargestellt durch die
Vielzahl der Abweichungen die Grundzüge des aktuell geltenden Bebauungsplanes
„Waldbeerberg“ berührt sind, die städtebaulich nicht vertreten werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
10 |