Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag - Abbruch best. Dachstuhl und Errichtung eines Staffelgeschosses mit Anbau Treppenhaus und Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/52 in der Waldstraße 16 in der Gemeinde Schönau vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/52 befindet sich ein Einfamilienwohnhaus mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von ca. 30°. Der bestehende Dachstuhl soll abgebrochen werden und ein Staffelgeschoss errichtet werden. Die Traufhöhe der Attika im Erdgeschoss beträgt 5,865 m. Das Staffelgeschoss hat eine Traufhöhe von 8,91 m. Als Zugang für das Staffelgeschoss ist ein Treppenhaus im südlichen Grundstücksbereich geplant. Neben dem Treppenhaus ist ein Balkon für die Dachgeschosswohnung vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 5053/52 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung mit einseitig ausgebautem Untergeschoss und einer maximalen Traufhöhe von 5,90 talseits vor. Als Dachform ist Satteldach mit einer Dachneigung von 23° bis 28° festgesetzt. Die Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung in Form der Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,4.

Der Neubau des Treppenhauses, sowie der Balkon überschreitet zur Gartenseite (südöstlich) die Baugrenze um 2,80 m.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Dachform, Dachneigung, die talseitige Traufhöhe, Geschossflächenzahl und die Höchstgrenze der Zahl der Vollgeschosse.

 

Nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuches kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Aufgrund der erheblich hohen Anzahl an notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ (abweichende Dachform als Flachdach, die Höhe des geplanten Vorhabens ragt aus der bestehenden umliegenden Bebauung heraus, etc.) bei dem Bauvorhaben, können nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde die erforderlichen Befreiungen für die Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden. Durch das geplante Bauvorhaben sind die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ berührt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftenleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag – Abbruch best. Dachstuhl und Errichtung eines Staffelgeschosses mit Anbau Treppenhaus und Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/52, Waldstraße 16, Gemeinde Schönau zur Kenntnis. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft sich neuen Formen einer Bebauung auch im bestehenden Bebauungsplan „Waldbeerberg“ zu öffnen, da dieser seit 53 Jahren existent ist. Der Gemeinderat wird über mögliche Anpassungen beraten und ggf. eine Änderung / Anpassung des Bebauungsplanes auf den Weg bringen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

10

 

 

Beschluss:

 

Für den vorliegenden Bauantrag kann in der jetzigen Form ein Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt werden, da wie dargestellt durch die Vielzahl der Abweichungen die Grundzüge des aktuell geltenden Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ berührt sind, die städtebaulich nicht vertreten werden können.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

10