Die Bebauungspläne „Waldbeerberg“ in Schönau a. d. Brend und „Schönauer Straße“ in Burgwallbach stammen ursprünglich aus dem Jahr 1967 bzw. 1971. Beide Baugebiete sind bis auf wenige Baulücken bereits komplett bebaut. Die bis zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommenen Änderungen an den Bebauungsplänen umfassen im Wesentlichen nur die zulässigen Dachneigungen, die Baugrenzen und weitere redaktionelle Anpassungen.

 

Die Bebauungspläne entsprechen aufgrund ihrer damals gewählten Festsetzungen nicht mehr der sich in der heutigen Zeit immer schneller ändernden Baukultur. Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in den immer umfangreicher werdenden notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne wieder.

 

Für die zwei Baugebiete liegen ein Bauantrag sowie eine Bauvoranfrage der Verwaltung vor. Aufgrund der hierbei umfangreichen notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen (Flachdach usw.) der Bebauungspläne, kann nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellten werden, da durch die geplanten Bauvorhaben die Grundzüge der Planung der Bebauungspläne berührt sind.

 

Von Seiten der Verwaltung wird deshalb empfohlen, die beiden Bebauungspläne „Waldbeerberg“ und „Schönauer Straße“ zu überarbeiten und den neuen Anforderungen der geänderten Baukultur anzupassen, um den zukünftigen Bauherren die Möglichkeit zu geben nach den heutigen vorherrschenden Baustielen ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beabsichtigt die Änderung der Bebauungspläne „Waldbeerberg“, Schönau a. d. Brend (3. Änderung) und „Schönauer Straße“, Burgwallbach (4. Änderung). Die Bebauungspläne sollen der geänderten Baukultur angepasst werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, soweit dafür Haushaltsmittel vorhanden sind, Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10