Sitzung: 15.09.2020 GSB/009/2020
Die Bebauungspläne „Waldbeerberg“ in Schönau a. d. Brend und „Schönauer
Straße“ in Burgwallbach stammen ursprünglich aus dem Jahr 1967 bzw. 1971. Beide
Baugebiete sind bis auf wenige Baulücken bereits komplett bebaut. Die bis zum
jetzigen Zeitpunkt vorgenommenen Änderungen an den Bebauungsplänen umfassen im
Wesentlichen nur die zulässigen Dachneigungen, die Baugrenzen und weitere
redaktionelle Anpassungen.
Die Bebauungspläne entsprechen aufgrund ihrer damals gewählten
Festsetzungen nicht mehr der sich in der heutigen Zeit immer schneller
ändernden Baukultur. Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in den immer
umfangreicher werdenden notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen der
Bebauungspläne wieder.
Für die zwei Baugebiete liegen ein Bauantrag sowie eine Bauvoranfrage
der Verwaltung vor. Aufgrund der hierbei umfangreichen notwendigen Befreiungen
von den Festsetzungen (Flachdach usw.) der Bebauungspläne, kann nach
Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung nicht in Aussicht
gestellten werden, da durch die geplanten Bauvorhaben die Grundzüge der Planung
der Bebauungspläne berührt sind.
Von Seiten der Verwaltung wird deshalb empfohlen, die beiden
Bebauungspläne „Waldbeerberg“ und „Schönauer Straße“ zu überarbeiten und den
neuen Anforderungen der geänderten Baukultur anzupassen, um den zukünftigen
Bauherren die Möglichkeit zu geben nach den heutigen vorherrschenden Baustielen
ihr Bauvorhaben zu verwirklichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beabsichtigt die Änderung der Bebauungspläne
„Waldbeerberg“, Schönau a. d. Brend (3. Änderung) und „Schönauer Straße“,
Burgwallbach (4. Änderung). Die Bebauungspläne sollen der geänderten Baukultur
angepasst werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, soweit dafür Haushaltsmittel vorhanden
sind, Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |