Auf dem Friedhof Burgwallbach wurde mit der Hilfe von Freiwilligen ein Bereich für naturnahe Urnenbestattungen geschaffen.

Die dort vorhandene Kindergrabstätte bleibt erhalten.

 

Es sollen in diesem Bereich 18 naturnahe Urnenerdgräber entstehen. Ein Belegungsplan ist beigefügt.

 

Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich, da die Grabart „naturnahe Erdurnengrabstätten“ bereits mit der 2. Änderungssatzung vom 17.02.2020 in die Friedhofssatzung aufgenommen und mit der 3. Änderungssatzung vom 16.06.2020 wie folgt ergänzt wurde:

 

§14a Naturnahe Erdurnengrabstätten

 

(1) In einer naturnahen Erdurnengrabstätte können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.

 

(2) Die naturnahen Erdurnengrabstätten erhalten von der Gemeinde vorgehaltene, gleichgestaltete Grabtafeln aus Granit, Breite 40 cm, Höhe 30 cm, die bodenbündig zu verlegen sind. Diese können ausschließlich mit Vor- und Nachnamen, Geburts- sowie Sterbedaten der Verstorbenen beschriftet werden. Eine Beschriftung ist nur mit vertieften Buchstaben möglich. Treten beim Transport zum Steinmetz oder bei der Bearbeitung Schäden an den Grabtafeln auf, so gehen die Behebung der Schäden und die Ersatzbeschaffung der Platte zu Lasten des Grabnutzungsberechtigten.

 

(3) Die Beschriftung der Grabtafeln erfolgt zu Lasten des Grabnutzungsberechtigten und muss von diesem veranlasst werden.

 

(4) Anonyme naturnahe Erdurnengrabstätten sind unzulässig.

 

(5) Naturnahe Erdurnengrabstätten werden ausschließlich von der Gemeinde angelegt und gepflegt. Die Anlage einer Pflanzfläche, das Aufstellen von Kreuzen, sowie die Ablage von Blumen und Grabutensilien auf der Grabfläche sind nicht erlaubt.

 

(6) Nach Erlöschen des Nutzungsrechts, kann die Gemeinde über die naturnahe Erdurnengrabstätte verfügen und die beigesetzten Urnen entfernen. Hiervon werden die Grabnutzungsberechtigten rechtzeitig von der Gemeinde benachrichtigt.

 

Die Grabgebühren für eine naturnahe Erdurnengrabstätte im Friedhof Burgwallbach belaufen sich, wie bei den übrigen Urnengrabstätten im Gemeindegebiet, auf 71,00 € jährlich.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Grabart „naturnahe Erdurnengrabstätte“ auf dem Friedhof Burgwallbach zu denselben Konditionen wie bereits in Schönau a.d.Brend anzubieten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10