Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 389/1 in der Kreuzbergstraße 53 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 14.11.2019 Nr. 4.1-6024-20191074 wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt.

 

Der Tekturantrag wird erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung der Fertigfußboden um 16 cm tiefer errichtet wurde. Weitergehende Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 389/1 wurde im Jahr 1998 mit einer Ortsabrundungssatzung in den Innenbereich von Burgwallbach einbezogen. Das Bauvorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung muss gesichert sein.

 

Auf die Erschließung hat die Tektur keine Auswirkungen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 389/1 in der Kreuzbergstraße 53 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10