Sitzung: 15.09.2020 GSB/009/2020
Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 14.11.2019 Nr. 4.1-6024-20191074 wurde die
Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt.
Der Tekturantrag
wird erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung der Fertigfußboden um 16 cm
tiefer errichtet wurde. Weitergehende Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 389/1 wurde im Jahr 1998 mit einer Ortsabrundungssatzung in den
Innenbereich von Burgwallbach einbezogen. Das Bauvorhaben ist somit als
Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das heißt, das
Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung
muss gesichert sein.
Auf die
Erschließung hat die Tektur keine Auswirkungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 389/1 in der
Kreuzbergstraße 53 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |