Beschluss:

 

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird genehmigt.

 

In Bezug auf TOP 4 „Grundsatz der Öffentlichkeit“ der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.08.2020 wird die Verwaltung trotz Erkenntnis, dass Rechtsurteile Einzelfallentscheidungen sind, darum gebeten, Fundstellen zum Thema „Haushaltsvorbesprechungen im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzungen“ zu recherchieren und den Gemeinderat zu informieren.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10