Sitzung: 15.09.2020 GSB/009/2020
Mit Schreiben vom 24.07.2020 (siehe Anhang) beantragt der Schützenverein
Auerhahn Burgwallbach e. V. für die Sanierung des Schützenhauses (Bodenplatte,
Dach, Sanitär, Fassade, Beleuchtung) einen Investitionszuschuss im Rahmen der
gemeindlichen Vereinsförderung.
Die geplante Gesamtinvestition wird mit rund 83,6 T€ beziffert; daneben
wird die Zusage über einen Landeszuschuss zum Sportstättenbau skizziert.
Gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 verfährt die Gemeinde Schönau
a. d. Brend bei der Bewilligung von Investitionszuschüssen an die Vereine wie
folgt:
1.
Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme
am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 €
umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.
2.
Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde
ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten
die entsprechende Abrechnung dazu.
3.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 %
der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten
weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des
gemeindlichen Zuschusses in Abzug gebracht.
4.
Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im
Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde
ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o. g. Grundsätzen
abweichende Entscheidung zu treffen.
Die in Nr. 1 geforderten Voraussetzungen sollten erfüllt sein.
Das vorliegende Schreiben des Schützenvereins – hierin werden die
Maßnahme angekündigt sowie auch die voraussichtlichen Kosten benannt – ist mehr
ein Kosten- als ein Finanzierungsplan.
Die Berechnung des Zuschusses kann erst nach Feststehen der genauen
Kosten sowie des Landeszuschusses erfolgen – auch wäre noch zu klären, ob der
Verein diesbezüglich vorsteuerabzugsberechtigt ist (7,5 % von 83,6 T€ wären
beispielsweise rund 6,3 T€).
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist äußerst
eingeschränkt, weswegen in die Entscheidungsfindung über eine mögliche
Zuschussgewährung neben dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch die gemeindliche
Haushaltslage und die Anforderungen aus der Stabilisierungshilfe einfließen.
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend berät sich.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nimmt den Antrag des Schützenvereins
Auerhahn Burgwallbach e. V. auf Investitionszuschuss für die Sanierung des
Schützenhauses zur Kenntnis.
Hinsichtlich den Anforderungen aus der Stabilisierungshilfe erfolgt der
Beschluss über die Zuschussgewährung erst nach Vorlage eines Finanzierungsplans
sowie nach Feststehen des Landeszuschusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |