Mit Schreiben vom 24.07.2020 (siehe Anhang) beantragt der Schützenverein Auerhahn Burgwallbach e. V. für die Sanierung des Schützenhauses (Bodenplatte, Dach, Sanitär, Fassade, Beleuchtung) einen Investitionszuschuss im Rahmen der gemeindlichen Vereinsförderung.

Die geplante Gesamtinvestition wird mit rund 83,6 T€ beziffert; daneben wird die Zusage über einen Landeszuschuss zum Sportstättenbau skizziert.

 

Gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 verfährt die Gemeinde Schönau a. d. Brend bei der Bewilligung von Investitionszuschüssen an die Vereine wie folgt:

 

1.    Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.

2.    Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.

3.    Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug gebracht.

4.    Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o. g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.

Die in Nr. 1 geforderten Voraussetzungen sollten erfüllt sein.

Das vorliegende Schreiben des Schützenvereins – hierin werden die Maßnahme angekündigt sowie auch die voraussichtlichen Kosten benannt – ist mehr ein Kosten- als ein Finanzierungsplan.

Die Berechnung des Zuschusses kann erst nach Feststehen der genauen Kosten sowie des Landeszuschusses erfolgen – auch wäre noch zu klären, ob der Verein diesbezüglich vorsteuerabzugsberechtigt ist (7,5 % von 83,6 T€ wären beispielsweise rund 6,3 T€).

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist äußerst eingeschränkt, weswegen in die Entscheidungsfindung über eine mögliche Zuschussgewährung neben dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch die gemeindliche Haushaltslage und die Anforderungen aus der Stabilisierungshilfe einfließen.

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend berät sich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nimmt den Antrag des Schützenvereins Auerhahn Burgwallbach e. V. auf Investitionszuschuss für die Sanierung des Schützenhauses zur Kenntnis.

 

Hinsichtlich den Anforderungen aus der Stabilisierungshilfe erfolgt der Beschluss über die Zuschussgewährung erst nach Vorlage eines Finanzierungsplans sowie nach Feststehen des Landeszuschusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10