Gemäß Hochrechnung (siehe hierzu auch beigefügtes Dokument) schließt der Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 bei der Einrichtung Wasserversorgung voraussichtlich mit einer Kostenunterdeckung von knapp 85 T€ ab, die in den folgenden Bemessungszeitraum zu übertragen wäre.

Eine Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen wird aktuell nicht geführt.

 

Als neuer Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 avisiert.

 

Unter Beibehaltung der bisherigen Gebühren (60 € pro Anschluss und Jahr sowie 2,00 € pro m³ netto) würde die vorgenannte Kostenunterdeckung (bei 456 Anschlüssen und rd. 54.500 m³ Verbrauch) bei Weitem nicht ausgeglichen werden können.

Aus Kostendeckungsgründen sowie zur Sicherstellung der Wasserversorgung und dem Ausgleich damit verbundener Aufwendungen (Regenerierung Brunnen, etc.) wird daher eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr um 40 ct auf 2,40 € pro m³ netto als zielführend erachtet.

 

Der kalkulatorische Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten werden.

 

 

Anmerkung:    Bei einer durchschnittlichen Abnahmemenge von rund 120 m³ ergäbe sich eine                            jährliche Mehrbelastung pro Anschluss in Höhe von (brutto) rd. 51 € - also                          gut 4 € im Monat.

 

 

Der Gemeinderat kam nach ausführlicher Beratung und Abwägung in der Sitzung vom 21.07.2020 zu folgenden Entscheidungen:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Wasserversorgung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2021.

  2. Die Grundgebühr für die Einrichtung Wasserversorgung wird zur Gesamtkostendeckung weiterhin auf 60,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt.

  3. Die Verbrauchsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 um 40 ct auf 2,40 € pro m³ (netto) erhöht.

  4. Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.

  5. Eine Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen wird weiterhin nicht gebildet.

  6. Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird im Bemessungszeitraum 2021 – 2024 ausgeglichen.

 

Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.

 

Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend in der Fassung vom 15.09.2020 vorgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und beschließt den Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.

 

Die Verbrauchsgebühr wird auf 2,40 €/m³ netto erhöht.

 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Die Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beigefügt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10