Sitzung: 15.09.2020 GSB/009/2020
Eine
Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen wird
aktuell nicht geführt.
Als neuer
Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 avisiert.
Unter Beibehaltung
der bisherigen Gebühren (60 € pro Anschluss und Jahr sowie 2,00 € pro m³ netto)
würde die vorgenannte Kostenunterdeckung (bei 456 Anschlüssen und rd. 54.500 m³
Verbrauch) bei Weitem nicht ausgeglichen werden können.
Aus Kostendeckungsgründen
sowie zur Sicherstellung der Wasserversorgung und dem Ausgleich damit
verbundener Aufwendungen (Regenerierung Brunnen, etc.) wird daher eine Erhöhung
der Verbrauchsgebühr um 40 ct auf 2,40 € pro m³ netto als zielführend erachtet.
Der kalkulatorische
Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten
werden.
Anmerkung: Bei einer durchschnittlichen Abnahmemenge
von rund 120 m³ ergäbe sich eine jährliche Mehrbelastung pro
Anschluss in Höhe von (brutto) rd. 51 € - also gut
4 € im Monat.
Der Gemeinderat kam nach ausführlicher Beratung und
Abwägung in der Sitzung vom 21.07.2020 zu folgenden Entscheidungen:
- Der Kalkulationszeitraum für die
Einrichtung Wasserversorgung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt
am 01.01.2021.
- Die Grundgebühr für die Einrichtung
Wasserversorgung wird zur Gesamtkostendeckung weiterhin auf 60,00 €/Anschluss/Jahr
festgesetzt.
- Die Verbrauchsgebühr wird zur
Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 um 40 ct auf 2,40 € pro
m³ (netto) erhöht.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird
weiterhin bei 3,5 % gehalten.
- Eine Sonderrücklage für Abschreibungen
auf zuwendungsfinanziertes Vermögen wird weiterhin nicht gebildet.
- Die Kostenunterdeckung aus dem
Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird im Bemessungszeitraum 2021 – 2024
ausgeglichen.
Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.
Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend in
der Fassung vom 15.09.2020 vorgelegt.
Beschluss:
Die
Verbrauchsgebühr wird auf 2,40 €/m³ netto erhöht.
Die
Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Die Ausfertigung
der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |