– Bekanntgabe –

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung am 21.07.2020 (nichtöffentlicher Teil) folgenden Beschluss zur Kalkulation der Abwassergebühr ab 2021 gefasst:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2021.

  2. Die Grundgebühr für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird zur Gesamtkostendeckung weiterhin auf 60,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt.

  3. Die Einleitungsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 weiterhin auf 1,60 € pro m³ festgesetzt.

  4. Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.

  5. Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Teile des Anlagennachweises Abwasserbeseitigung werden nicht in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht; stattdessen werden der Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen jährlich 6.100 € zugeführt.

  6. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird im Bemessungszeitraum 2021 – 2024 ausgeglichen.

 

Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.“

 

 

Dies geschah insbesondere auch aus Kostendeckungsgründen sowie zur dauerhaften Sicherstellung der Abwasserbeseitigung und dem Ausgleich damit verbundener Aufwendungen (Mehrkosten Klärschlammverwertung, Schmutzfrachtmessung, etc.) sowie aus Gründen der Sicherheit der Gebührenhöhe und längerfristigen Konstanz.

Der beigefügten Anlage ist die entsprechende Berechnung zu entnehmen.

 

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe zur Abwassergebühr ab 2021 zur Kenntnis.