Sitzung: 15.09.2020 GSB/009/2020
– Bekanntgabe –
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung am 21.07.2020 (nichtöffentlicher Teil) folgenden Beschluss zur Kalkulation der Abwassergebühr ab 2021 gefasst:
„
- Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird
auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2021.
- Die Grundgebühr für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird zur
Gesamtkostendeckung weiterhin auf 60,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt.
- Die Einleitungsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum
2021 – 2024 weiterhin auf 1,60 € pro m³ festgesetzt.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.
- Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Teile des
Anlagennachweises Abwasserbeseitigung werden nicht in voller Höhe gebührenmindernd
in Abzug gebracht; stattdessen werden der Sonderrücklage für
Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen jährlich 6.100 €
zugeführt.
- Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird
im Bemessungszeitraum 2021 – 2024 ausgeglichen.
Die Abrechnung des
Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.“
Dies geschah
insbesondere auch aus Kostendeckungsgründen sowie zur dauerhaften
Sicherstellung der Abwasserbeseitigung und dem Ausgleich damit verbundener
Aufwendungen (Mehrkosten Klärschlammverwertung, Schmutzfrachtmessung, etc.)
sowie aus Gründen der Sicherheit der Gebührenhöhe und längerfristigen Konstanz.
Der beigefügten Anlage ist die entsprechende Berechnung zu entnehmen.
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe zur Abwassergebühr ab 2021 zur
Kenntnis.