In der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 wurde die monatliche Fahrtkostenpauschale für Frau erste Bürgermeisterin Sonja Rahm auf 175,-- € monatlich festgelegt. Frau Rahm hat wie beschlossen für einen Referenzzeitraum von drei Monaten (Mai, Juni und Juli 2020) ihre Dienstfahrten mit ihrem Privatfahrzeug für die Gemeinde Schönau festgehalten.

 

In diesen drei Monaten wurden trotz „coronabedingter“ Einflüsse insgesamt 3.249 km zurückgelegt. Bei dem derzeitig nach dem BayRKG maßgeblichen Kilometersatz für Dienstfahrten von 0,35 € errechnen sich durchschnittliche Fahrtkosten von monatlich 379,05 €.

 

Sobald sich die Situation um Corona wieder entschärft, könnte es durchaus sein, dass die Dienstfahrten noch etwas zunehmen werden (z.B. Termine mit der Reg. v. Ufr., AELF usw.). Sollte dies der Fall sein, müsste erneut ein Referenzzeitraum aufgezeichnet werden.


Beschluss:

 

Die monatliche Fahrtkostenpauschale für die erste Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm wird rückwirkend ab 01.05.2020 auf 379,05 € monatlich festgesetzt. Mit der Fahrtkostenpauschale sind sämtliche Dienstfahrten innerhalb des Regierungsbezirks Unterfranken abgegolten.

 

Die Dienstfahrten der ersten Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm sollen für einen Referenzzeitraum von weiteren drei Monaten (Oktober, November, Dezember 2020) aufgezeichnet werden. Nach diesem Referenzzeitraum soll die monatliche Fahrtkostenpauschale gegebenenfalls angepasst werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

11

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

13

 

Frau erste Bürgermeisterin Sonja Rahm nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teil.