Sitzung: 18.08.2020 GSB/016/2020
In der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 wurde die
monatliche Fahrtkostenpauschale für Frau erste Bürgermeisterin Sonja Rahm auf
175,-- € monatlich festgelegt. Frau Rahm hat wie beschlossen für einen
Referenzzeitraum von drei Monaten (Mai, Juni und Juli 2020) ihre Dienstfahrten
mit ihrem Privatfahrzeug für die Gemeinde Schönau festgehalten.
In diesen drei Monaten wurden trotz „coronabedingter“ Einflüsse
insgesamt 3.249 km zurückgelegt. Bei dem derzeitig nach dem BayRKG maßgeblichen
Kilometersatz für Dienstfahrten von 0,35 € errechnen sich durchschnittliche
Fahrtkosten von monatlich 379,05 €.
Sobald sich die Situation um Corona wieder entschärft, könnte es
durchaus sein, dass die Dienstfahrten noch etwas zunehmen werden (z.B. Termine
mit der Reg. v. Ufr., AELF usw.). Sollte dies der Fall sein, müsste erneut ein
Referenzzeitraum aufgezeichnet werden.
Beschluss:
Die monatliche Fahrtkostenpauschale für die erste Bürgermeisterin Frau
Sonja Rahm wird rückwirkend ab 01.05.2020 auf 379,05 € monatlich festgesetzt.
Mit der Fahrtkostenpauschale sind sämtliche Dienstfahrten innerhalb des
Regierungsbezirks Unterfranken abgegolten.
Die Dienstfahrten der ersten Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm sollen für
einen Referenzzeitraum von weiteren drei Monaten (Oktober, November, Dezember
2020) aufgezeichnet werden. Nach diesem Referenzzeitraum soll die monatliche
Fahrtkostenpauschale gegebenenfalls angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
11 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
13 |
Frau erste Bürgermeisterin Sonja Rahm nimmt wegen persönlicher
Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teil.