Sitzung: 21.07.2020 GSB/007/2020
Dort stehen drei
Holzkästen zur Verfügung und damit ausreichend Fläche auch im Falle von
mehreren Aushängen zum gleichen Zeitpunkt (z. B. bei Wahlen). Die Bürgerinnen
und Bürger können an der neuen Gemeindetafel parken und wettergeschützt die
Bekanntmachungen lesen. Aufgrund des stark reduzierten Kirchenbesuchs, kann man
nicht davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Bevölkerung am Kirchweg vorbeigeht.
Die Gemeindetafeln
wurden in Eigenleistung renoviert und das Material von der Firma
Raumausstattung Mölter aus Unsleben gespendet.
Über die Schlüssel
für die Gemeindetafeln verfügt die Bürgermeisterin Rahm.
Der Ortwechsel dieser
Gemeindetafel bedarf einer Änderung der Geschäftsordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 37 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat i. V. m. Art. 45 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend:
§
1
In § 36 Abs. 3 wird folgende Änderung vorgenommen:
§ 36 Art der
Bekanntmachung
(…)
(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
1. Am Gemeindehaus, Schönau a. d. Brend
2. Kreuzbergstraße (Bushaltestelle), Burgwallbach
3. Kollertshof
§ 2
Die Änderung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |