Sitzung: 21.07.2020 GSB/007/2020
Dem Gemeinderat wird eine formlose Bauvoranfrage zum Wohnhausneubau auf
dem Grundstück Fl. Nr. 200, Rhönstraße 65 in Schönau vorgelegt.
Die Bauinteressenten beabsichtigt dort ein Einfamilienwohnhaus mit
Doppelgarage (Erdgeschoß und Dachgeschoß) mit Satteldach entsprechend den
beiliegenden Planskizzen zu errichten. Abweichend zur Planskizze soll das Dach ohne
Dachgauben mit einer flacheren Dachneigung von 30° errichtet werden.
Vor Erwerb des Grundstückes möchten die Bauherren abklären lassen, ob
seitens der Gemeinde Einverständnis mit dem Vorhaben in der geplanten Form
besteht.
Das Grundstück Fl. Nr. 200 liegt im Innenbereich. Die Zulässigkeit des
Vorhabens richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch. Das heißt, dass sich das
Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen muss. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die
Erschließung muss gesichert sein.
Die Art der baulichen Nutzung der näheren Umgebung ähnelt einem
Dorfgebiet. Die Nutzung als Wohngebäude fügt sich in die Eigenart der näheren
Umgebung ein.
Darüber hinaus liegt das Grundstück im Sanierungsgebiet „Innenbereich
Schönau“. Da die Gestaltungsvorgaben noch in einer Gestaltungssatzung
festgelegt werden müssen, wird der Gemeinderat gebeten, abzuschätzen ob das
geplante Wohnhaus mit der noch in Aufstellung befindlichen Satzung übereinstimmt.
Der in der Sitzung anwesende potentielle Bauherr erläutert zudem kurz
sein Vorhaben.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Wohnhausneubau auf dem
Grundstück Fl. Nr. 200, Rhönstraße 65 in Schönau entsprechend den vorgelegten
Planskizzen – sowohl zur Variante wie in
der Planskizze dargestellt, als auch zur Variante ohne Dachgauben mit einer
flacheren Dachneigung von 30°.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |