Sitzung: 21.07.2020 GSB/007/2020
Dem Gemeinderat wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus
auf dem Grundstück Fl. Nr. 4519 in der Burgwallbacher Straße 32 in Schönau
vorgelegt.
Die Bauinteressenten beabsichtigt dort ein Einfamilienwohnhaus mit
Walmdach (Dachneigung 25°) entsprechend den beiliegenden Planskizzen zu
errichten.
Vor Erstellung der endgültigen Bauantragsunterlagen möchten die
Bauherren abklären lassen, ob seitens der Gemeinde Einverständnis mit dem
Vorhaben in der geplanten Form besteht.
Das Grundstück Fl. Nr. 4519 liegt im Innenbereich. Die Zulässigkeit des
Vorhabens richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch. Das heißt, dass sich das
Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen muss. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die
Erschließung muss gesichert sein.
Die Art der baulichen Nutzung der näheren Umgebung ähnelt einem
allgemeinen Wohngebiet. Die Nutzung als Wohngebäude fügt sich in die Eigenart
der näheren Umgebung ein.
Gemäß der Baunutzungsverordnung ist das Maß der baulichen Nutzung für
ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GFZ) von 0,4 und einer
Geschossflächenzahl (GRZ) von 1,2 festgesetzt. Nach den vorgelegten Bauskizzen
ist davon auszugehen das die GFZ (964 m² x 0,4 = 385,6 m²) und GRZ (964 m² x
1,2 = 1165,8 m² eingehalten werden.
Beim Maß der baulichen Nutzung ist auch die Geschossigkeit maßgeblich.
Die Bauherren planen zwei Vollgeschosse. Die Nachbarbebauung weißt
eingeschossige Bebauung mit ausgebauten Dächern auf. Insgesamt wird die
Gebäudehöhe mit ca. 8-9 m ähnlich hoch sein, wie die Gebäude der umliegenden
Bebauung.
Für den Gemeinderat stellt sich nun die Frage, ob sich das geplante
Wohnhaus mit der geplanten Geschossigkeit in die umliegende Bebauung einfügt.
In der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass sich die Baukultur im Vergleich
zur Nachbarbebauung in den Jahren weiterentwickelt hat.
Die in der Sitzung anwesenden Bauherren fügen zudem an, noch eine
Doppelgarage errichten zu wollen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage
zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 4519 in der
Burgwallbacher Straße 32 in Schönau entsprechend den vorgelegten Planskizzen sowie auch hinsichtlich einer Doppelgarage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |