Sitzung: 16.06.2020 GSB/006/2020
Im Zusammenhang mit den ersten beiden Bestattungen im Mai diesen Jahres
in den naturnahen Erdurnengrabstätten fiel auf, dass die angedachten Grabtafeln
relativ klein sind für zwei längere Namen mit Geburts- und Sterbedaten. Auch
die Überlegung aufgesetzte Buchstaben als Beschriftung zu verwenden schien im
Hinblick auf die Pflege durch die BauGe Brend-Saale nicht optimal.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 wurde über die Gestaltung der
Grabtafeln beraten und beschlossen, dass
- Grabtafeln aus Granit mit einer Größe
von 40cm x 30 cm (Querformat) zu verwenden sind,
- diese mit vertiefter Schrift zu
gestalten sind, sowie
- ausschließlich mit Name, Vorname,
Geburts- und Sterbedatum (bei sonst freier Schriftwahl) zu beschriften
sind.
Dieser Beschluss ist nun auch in der Satzung über die Benutzung der
Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a.d. Brend
(Friedhofssatzung) abzubilden.
Beschluss:
Satzung zur
Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a.d.Brend vom
22.12.2016
§ 1
Der §14a Naturnahe Erdurnengrabstätten
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(2) Die naturnahen Erdurnenerdgrabstätten erhalten
von der Gemeinde vorgehaltene, gleichgestaltete Grabtafeln aus Granit, Breite
40 cm, Höhe 30 cm, die bodenbündig zu verlegen sind. Diese können
ausschließlich mit Vor- und Nachname, Geburts- sowie Sterbedaten der
Verstorbenen beschriftet werden. Eine Beschriftung ist nur mit vertieften
Buchstaben möglich. Treten beim Transport zum Steinmetz oder bei der
Bearbeitung Schäden an den Grabtafeln auf, so gehen die Behebung der Schäden
und die Ersatzbeschaffung der Platte zu Lasten des Grabnutzungsberechtigten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |