Im Zusammenhang mit den ersten beiden Bestattungen im Mai diesen Jahres in den naturnahen Erdurnengrabstätten fiel auf, dass die angedachten Grabtafeln relativ klein sind für zwei längere Namen mit Geburts- und Sterbedaten. Auch die Überlegung aufgesetzte Buchstaben als Beschriftung zu verwenden schien im Hinblick auf die Pflege durch die BauGe Brend-Saale nicht optimal.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 wurde über die Gestaltung der Grabtafeln beraten und beschlossen, dass

 

  • Grabtafeln aus Granit mit einer Größe von 40cm x 30 cm (Querformat) zu verwenden sind,
  • diese mit vertiefter Schrift zu gestalten sind, sowie
  • ausschließlich mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbedatum (bei sonst freier Schriftwahl) zu beschriften sind.

 

Dieser Beschluss ist nun auch in der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a.d. Brend (Friedhofssatzung) abzubilden.


Beschluss:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a.d.Brend vom 22.12.2016

 

 

§ 1

 

Der §14a Naturnahe Erdurnengrabstätten Absatz 2 wird wie folgt geändert:

 

(2) Die naturnahen Erdurnenerdgrabstätten erhalten von der Gemeinde vorgehaltene, gleichgestaltete Grabtafeln aus Granit, Breite 40 cm, Höhe 30 cm, die bodenbündig zu verlegen sind. Diese können ausschließlich mit Vor- und Nachname, Geburts- sowie Sterbedaten der Verstorbenen beschriftet werden. Eine Beschriftung ist nur mit vertieften Buchstaben möglich. Treten beim Transport zum Steinmetz oder bei der Bearbeitung Schäden an den Grabtafeln auf, so gehen die Behebung der Schäden und die Ersatzbeschaffung der Platte zu Lasten des Grabnutzungsberechtigten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9