Sitzung: 16.06.2020 GSB/006/2020
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für
die Änderung baulicher Anlagen nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) an dem Anwesen
auf dem Grundstück Fl. Nr. 46, Rhönstraße 41 in der Gemeinde Schönau vorgelegt.
Das Anwesen wurde erst kürzlich vom Bauherren erworben. Die Dachziegel
des vorderen Gebäudeteils (Fachwerkhaus) sind schadhaft und sollen
schnellstmöglich neu gedeckt werden, da an verschiedenen Stellen Regenwasser
eindringt. Für die neue Dacheindeckung sind rote Tonziegeln gem. Anlage 1
vorgesehen.
Grundsätzlich ist die Erneuerung der Dacheindeckung baurechtlich
genehmigungsfrei zulässig. Das Grundstück Fl. Nr. 46 befindet sich jedoch im
förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Innenbereich Schönau“. In förmlich
festgesetzten Sanierungsgebieten bedürfen auch verfahrensfreie Vorhaben der
schriftlichen Genehmigung der Gemeinde Schönau gemäß § 3 der Sanierungssatzung
i. V. m. § 144 Abs. 1 und § 14 BauGB. Die Genehmigung muss versagt werden, wenn
das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung
zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das
Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), die in Aufstellung
befindliche Gestaltungsfibel und die Stellungnahme des Sanierungsberaters.
Parallel wurde durch den Bauherrn ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche
Erlaubnis für die Dacheindeckung beim Landratsamt Rhön-Grabfeld gestellt.
Von Seiten der Verwaltung wird die geplante neue Dacheindeckung mit
roten Tonziegeln als unkritisch gesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen
Genehmigung nach § 144 BauGB für die neue Dacheindeckung auf dem Grundstück Fl.
Nr. 46 im Rhönstraße 41 in Schönau entsprechend dem eingereichten Muster.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |