Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend beschloss in seiner Sitzung vom 21.01.2020 die Friedhofsgebühren- sowie die Friedhofssatzung um die Grabart „naturnahe Erdurnengrabstätte“ zu erweitern. Hierfür wurde bereits im Vorfeld von der BauGem Brend-Saale ein Baum gepflanzt und Pflastersteine, als Markierung des Mittelpunktes der ersten 12 Grabstätten, verlegt.

 

Es wurde beschlossen, dass je Grabstätte 2 Urnen beigesetzt werden können. Um die Gestaltung einheitlich und pflegeleicht zu halten wurde weiterhin festgelegt, dass die naturnahen Erdurnengrabstätten von der Gemeinde vorgehaltene, gleichgestaltete Grabtafeln aus Granit erhalten sollen. Des Weiteren wurde die Anlage einer Pflanzfläche, das Aufstellen von Kreuzen, sowie die Ablage von Blumen oder Grabutensilien untersagt.
Darüber hinaus wurde im Vorfeld über die Gestaltung der Grabtafeln im Gemeinderat diskutiert. Man einigte sich zwar auf eine Größe von 30 cm x 20 cm mit aufgesetzten Buchstaben, fasste darüber jedoch keinen Beschluss. Eine Musterplatte (Material und Größe, OHNE Beschriftung) wurde im Anschluss vom der BauGem Brend-Saale an die Stelle der ersten Grabstätte gelegt.

 

Am 12.05.2020 wollte das Bestattungsinstitut Bulheller die Grabstätte für den Verstorbenen Herrn Alfred Horbelt ausheben und stieß dabei auf ein Streifenfundament, welches bereits vor Jahren in diesem Bereich des Friedhofs angelegt wurde. Nach einer Beratung vor Ort mit dem Bestattungsinstitut, der Friedhofsverwaltung und Ersten Bürgermeisterin Rahm, wurde eine Verschiebung der geplanten Grabstätten festgelegt (siehe Bild).

 

In diesem Zusammenhang fiel auf, dass die angedachten Grabtafeln (30cm x 20cm) relativ klein sind für zwei längere Namen, 2x Geburts- und Sterbedatum und ggf. einem Symbol. Auch die Überlegung aufgesetzte Buchstaben als Beschriftung vorzusehen schien im Hinblick auf die Pflege durch die BauGem Brend-Saale nicht optimal, da Buchstaben beim Rasenmähen sehr leicht beschädigt bzw. abgebrochen werden könnten.

 

Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend wird um schnelle Beschlussfassung hinsichtlich Größe und Beschriftung der Grabtafeln gebeten, da die Angehörigen der beiden bereits dort beigesetzten Verstorbenen diese zeitnah in Auftrag geben möchten.

 

 

Seitens des Gemeinderates wurde um Berücksichtigung gebeten, dass die verwendeten Steine nicht aus Kinderarbeit bezogen werden dürften.

Wegen der im Weg befindlichen Fundamente wird das VG-Bauamt um Klärung / Überplanung gebeten.

Erforderlichenfalls wäre die Satzung dem Gemeinderatsbeschluss entsprechend anzupassen.


Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend beschließt, für die Grabtafeln der naturnahen Erdurnengrabstätten das Material Granit sowie eine Steingröße von 40 cm x 30 cm (Querformat) zu verwenden.

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

 

Der Gemeinderat beschließt, für die vorgenannten Grabtafeln vertiefte Schrift festzusetzen.

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

13

 

 

Der Gemeinderat beschließt, auf den Grabtafeln außer Name, Vorname, Geburts- und Sterbedatum keine weiteren Inschriften oder Symbole zuzulassen (bei sonst freier Schriftwahl).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

6

Anwesend:

13