Sitzung: 26.05.2020 GSB/013/2020
Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend beschloss in seiner Sitzung vom
21.01.2020 die Friedhofsgebühren- sowie die Friedhofssatzung um die Grabart
„naturnahe Erdurnengrabstätte“ zu erweitern. Hierfür wurde bereits im Vorfeld
von der BauGem Brend-Saale ein Baum gepflanzt und Pflastersteine, als
Markierung des Mittelpunktes der ersten 12 Grabstätten, verlegt.
Es wurde beschlossen, dass je Grabstätte 2 Urnen beigesetzt werden
können. Um die Gestaltung einheitlich und pflegeleicht zu halten wurde
weiterhin festgelegt, dass die naturnahen Erdurnengrabstätten von der Gemeinde
vorgehaltene, gleichgestaltete Grabtafeln aus Granit erhalten sollen. Des
Weiteren wurde die Anlage einer Pflanzfläche, das Aufstellen von Kreuzen, sowie
die Ablage von Blumen oder Grabutensilien untersagt.
Darüber hinaus wurde im Vorfeld über die Gestaltung der Grabtafeln im
Gemeinderat diskutiert. Man einigte sich zwar auf eine Größe von 30 cm x 20 cm
mit aufgesetzten Buchstaben, fasste darüber jedoch keinen Beschluss. Eine
Musterplatte (Material und Größe, OHNE Beschriftung) wurde im Anschluss vom der
BauGem Brend-Saale an die Stelle der ersten Grabstätte gelegt.
Am 12.05.2020 wollte das Bestattungsinstitut Bulheller die Grabstätte
für den Verstorbenen Herrn Alfred Horbelt ausheben und stieß dabei auf ein
Streifenfundament, welches bereits vor Jahren in diesem Bereich des Friedhofs
angelegt wurde. Nach einer Beratung vor Ort mit dem Bestattungsinstitut, der
Friedhofsverwaltung und Ersten Bürgermeisterin Rahm, wurde eine Verschiebung
der geplanten Grabstätten festgelegt (siehe Bild).
In diesem Zusammenhang fiel auf, dass die angedachten Grabtafeln (30cm x
20cm) relativ klein sind für zwei längere Namen, 2x Geburts- und Sterbedatum
und ggf. einem Symbol. Auch die Überlegung aufgesetzte Buchstaben als
Beschriftung vorzusehen schien im Hinblick auf die Pflege durch die BauGem
Brend-Saale nicht optimal, da Buchstaben beim Rasenmähen sehr leicht beschädigt
bzw. abgebrochen werden könnten.
Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend wird um schnelle Beschlussfassung
hinsichtlich Größe und Beschriftung der Grabtafeln gebeten, da die Angehörigen
der beiden bereits dort beigesetzten Verstorbenen diese zeitnah in Auftrag
geben möchten.
Seitens des Gemeinderates wurde um Berücksichtigung gebeten, dass die
verwendeten Steine nicht aus Kinderarbeit bezogen werden dürften.
Wegen der im Weg befindlichen Fundamente wird das VG-Bauamt um Klärung /
Überplanung gebeten.
Erforderlichenfalls wäre die Satzung dem Gemeinderatsbeschluss
entsprechend anzupassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a.d.Brend beschließt, für die Grabtafeln der
naturnahen Erdurnengrabstätten das Material Granit sowie eine Steingröße von 40
cm x 30 cm (Querformat) zu verwenden.
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
Der Gemeinderat beschließt, für die vorgenannten Grabtafeln vertiefte
Schrift festzusetzen.
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
13 |
Der Gemeinderat beschließt, auf den Grabtafeln außer Name, Vorname,
Geburts- und Sterbedatum keine weiteren Inschriften oder Symbole zuzulassen
(bei sonst freier Schriftwahl).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Anwesend: |
13 |