Sitzung: 26.05.2020 GSB/013/2020
Mit Datum vom 21.05.2019 hat Herr Gerhard Kleinhenz eine Bohr- und
Nutzungsanzeige nach § 49 WHG i.V.m. Art. 30 BayWG für das Grundstück Fl.Nr.
617 beim Landratsamt Rhön-Grabfeld eingereicht. Das Grundstück grenzt direkt an
das Grundstück Fl.Nr. 89. Die Gemeinde wurde über die Verwaltungsgemeinschaft
am 23.05.2019 vom Landratsamt über die Anzeige informiert. Am 04.06.2019
erfolgte die Genehmigung durch das Landratsamt an Herrn Kleinhenz. Die Gemeinde
wird im Hinblick auf den Anschluss- und Benutzungszwang über das Vorgehen
informiert.
Im Hinblick auf die Sanierungsgebiete in Schönau a. d. Brend besteht für
die Brunnenbohrungen keine sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht gem. § 144,
145 BauGB durch die Sanierungsbehörde (Gemeinde Schönau a. d. Brend).
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nimmt dies zu Kenntnis.