Der Haushaltsansatz des Jahres 2019 beinhaltete eine (genehmigte) Kreditermächtigung in Höhe von 3.160.000 €, wovon 2.240.000 € auch in Anspruch genommen wurden.

Die übrigen 920 T€ wurden als Kasseneinnahmerest ins Folgejahr übertragen und können 2020 aufgenommen werden.

 

Die (Vor-)Finanzierung der Ausgaben für die laufenden Baumaßnahmen – insbesondere Kindergarten sowie auch Tiefbau – erfordert ggf. kurzfristig die vorgenannte Kreditaufnahme zur Sicherstellung der gemeindlichen Liquidität.

Dieser Kredit wäre vorerst langfristig sowie für die vorgenannten nicht entgeltfinanzierten Maßnahmen aufzunehmen.

 

Da hierfür – auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen – immer aktuelle Berechnungen angestellt werden müssen (Kreditangebote gehen zudem kurzfristig sowie mit zeitlich extrem kurzer Bindung ein) und die nächste Gemeinderatssitzung ggf. erst Mitte Juni angesetzt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Erste Bürgermeisterin zwischenzeitlich zu folgender Kreditaufnahme zu ermächtigen (diese Ermächtigung wurde für die Monaten März/April vom alten Gemeinderat entsprechend auch für Bürgermeister Zehe erteilt):

 

Ø  Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 920.000 € nicht entgeltfinanziert,

Ø  mit variabler Verzinsung,

Ø  Fälligkeiten jeweils 15.06. und 15.12. des Jahres,

Ø  Jährliche Annuität (Summe Zinsen und Tilgung) 4 %.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, die Erste Bürgermeisterin zur Kreditaufnahme von bis zu 500 T€ (inkl. Angebotsauswahl und Vertragsunterzeichnung) ohne weitere vorherige Beteiligung des Gemeinderates zu ermächtigen.

Die Verzinsung wäre für 2 bzw. 3 Jahre festgelegt sowie auch variabel anzufragen.

Der Gemeinderat ist über die weiteren Entwicklungen diesbezüglich zu unterrichten.

Die verbleibende Kreditermächtigung kann dann bei Bedarf erneut im Gemeinderat behandelt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13