Sitzung: 26.05.2020 GSB/013/2020
Der Haushaltsansatz des Jahres 2019 beinhaltete eine (genehmigte) Kreditermächtigung
in Höhe von 3.160.000 €, wovon 2.240.000 € auch in Anspruch genommen wurden.
Die übrigen 920 T€ wurden als Kasseneinnahmerest ins Folgejahr
übertragen und können 2020 aufgenommen werden.
Die (Vor-)Finanzierung der Ausgaben für die laufenden Baumaßnahmen –
insbesondere Kindergarten sowie auch Tiefbau – erfordert ggf. kurzfristig die
vorgenannte Kreditaufnahme zur Sicherstellung der gemeindlichen Liquidität.
Dieser Kredit wäre vorerst langfristig sowie für die vorgenannten nicht
entgeltfinanzierten Maßnahmen aufzunehmen.
Da hierfür – auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen – immer aktuelle
Berechnungen angestellt werden müssen (Kreditangebote gehen zudem kurzfristig
sowie mit zeitlich extrem kurzer Bindung ein) und die nächste
Gemeinderatssitzung ggf. erst Mitte Juni angesetzt ist, schlägt die Verwaltung
vor, die Erste Bürgermeisterin zwischenzeitlich zu folgender Kreditaufnahme zu
ermächtigen (diese Ermächtigung wurde für die Monaten März/April vom alten
Gemeinderat entsprechend auch für Bürgermeister Zehe erteilt):
Ø Kreditaufnahme in
Höhe von bis zu 920.000 € nicht entgeltfinanziert,
Ø mit variabler
Verzinsung,
Ø Fälligkeiten
jeweils 15.06. und 15.12. des Jahres,
Ø Jährliche Annuität
(Summe Zinsen und Tilgung) 4 %.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, die Erste Bürgermeisterin
zur Kreditaufnahme von bis zu 500 T€ (inkl. Angebotsauswahl und
Vertragsunterzeichnung) ohne weitere vorherige Beteiligung des Gemeinderates zu
ermächtigen.
Die Verzinsung wäre für 2 bzw. 3 Jahre festgelegt sowie auch variabel
anzufragen.
Der Gemeinderat ist über die weiteren Entwicklungen diesbezüglich zu
unterrichten.
Die verbleibende Kreditermächtigung kann dann bei Bedarf erneut im
Gemeinderat behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |