Folgende nichtöffentliche Tagesordnungspunkte aus der letzten Gemeinderatssitzung wurden bekannt gegeben:

 

Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung und der Fahrtkostenpauschale für die erste Bürgermeisterin

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtliche erste Bürgermeisterin Sonja Rahm wurde auf den Mindestsatz festgelegt. Die monatliche Fahrtkostenpauschale wurde auf 175,-- € festgelegt.

 

Nebentätigkeit der ersten Bürgermeisterin

Der Gemeinderat stimmt der Ausübung der Nebentätigkeit von Frau Bürgermeisterin Sonja Rahm als Chorleiterin, Organistin und Sängerin ab 01.05.2020 zu, sofern sämtliche gesetzlichen Vorgaben für eine allgemein erteilte Genehmigung erfüllt werden. Die Genehmigung ist längstens für die Dauer der laufenden Amtszeit befristet.

 

Festsetzung der Entschädigung zweiter Bürgermeister

Die monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen zweiten Bürgermeister Reinhold Nöldner wurde auf 302,09 € festgelegt. Zusätzlich erhält er eine monatliche Fahrtkostenpauschale von 14,58 €.

 

Festsetzung der Entschädigung dritter Bürgermeister

Der ehrenamtliche dritte Bürgermeister Andreas Herleth erhält keine monatliche Entschädigung. Im Vertretungsfalle wird eine Entschädigung von 15,-- € brutto pro Stunde gewährt.

 

 

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.