Sitzung: 26.05.2020 GSB/013/2020
Folgende nichtöffentliche Tagesordnungspunkte aus der letzten
Gemeinderatssitzung wurden bekannt gegeben:
Festsetzung der
Dienstaufwandsentschädigung und der Fahrtkostenpauschale für die erste
Bürgermeisterin
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtliche erste
Bürgermeisterin Sonja Rahm wurde auf den Mindestsatz festgelegt. Die monatliche
Fahrtkostenpauschale wurde auf 175,-- € festgelegt.
Nebentätigkeit der
ersten Bürgermeisterin
Der Gemeinderat stimmt der Ausübung der Nebentätigkeit von Frau
Bürgermeisterin Sonja Rahm als Chorleiterin, Organistin und Sängerin ab
01.05.2020 zu, sofern sämtliche gesetzlichen Vorgaben für eine allgemein
erteilte Genehmigung erfüllt werden. Die Genehmigung ist längstens für die
Dauer der laufenden Amtszeit befristet.
Festsetzung der
Entschädigung zweiter Bürgermeister
Die monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen zweiten
Bürgermeister Reinhold Nöldner wurde auf 302,09 € festgelegt. Zusätzlich erhält
er eine monatliche Fahrtkostenpauschale von 14,58 €.
Festsetzung der
Entschädigung dritter Bürgermeister
Der ehrenamtliche dritte Bürgermeister Andreas Herleth erhält keine
monatliche Entschädigung. Im Vertretungsfalle wird eine Entschädigung von 15,--
€ brutto pro Stunde gewährt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.