Sitzung: 05.05.2020 GSB/005/2020
Die Vereidigung
wird in feierlicher Form vorgenommen. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam
den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott
helfe.“